Sind Sie in Bezug auf Ihre Waffe zur Auskunft gegenuber der zustandigen Behorde verpflichtet?

Sind Sie in Bezug auf Ihre Waffe zur Auskunft gegenüber der zuständigen Behörde verpflichtet?

79) Sind Sie in Bezug auf Ihre Waffen zur Auskunft gegenüber der Behörde verpflichtet? Ja! Wer eine Erlaubnis nach dem Waffengesetz erhalten hat oder sonst die tatsächliche Gewalt über Schusswaffen ausübt, hat der zuständigen Behörde die für die Durchführung des Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Wer ist waffenbehörde?

Für Fragen zum Waffenerwerb und -besitz, Führen und Schießen, Herstellen, Bearbeiten oder zum Verbringen und zur Mitnahme von Waffen sowie zum „Kleinen Waffenschein“ sind die örtlichen Waffenbehörden zuständig. Diese können Städte oder Gemeinden oder auch Polizeibehörden sein.

Wer ist im Sinne des Waffengesetzes nicht zuverlässig bzw nicht geeignet?

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2.36 Wer ist im Sinne des Waffengesetzes nicht zuverlässig bzw. nicht geeignet? a) Jeder, der wegen einer vorsätzlichen Straftat vor 8 Jahren zu einer Haftstrafe von 2 Jahren verurteilt wurde. b) Jeder, der aus einem anerkannten Schießsportverband ausgeschlossen wurde.

Was versteht man unter Ausüben der tatsächlichen Gewalt?

12) Was versteht man unter „Ausübung der tatsächlichen Gewalt“? Die tatsächliche Gewalt über einen Gegenstand übt aus, wer die Möglichkeit hat, über diesen Gegenstand nach eigenem Willen zu verfügen.

Was ist der Munitionserwerbschein?

Der Munitionserwerbschein (MES) ist in Deutschland eine waffenrechtliche Erlaubnis, die zum Erwerb und Besitz der darauf aufgeführten Munition berechtigt.

Wie kann ich Munition bei der Waffenbehörde abgeben?

Jeder, der nach dem Waffengesetz berechtigt ist kann Waffen und Munition bei der Waffenbehörde kostenlos zur Vernichtung abgeben. Wie bei jedem Verwaltungsakt sollte man etwas Zeit mitbringen und sich vorher bei der Waffenbehörde anmelden. Vor Ort bei der Behörde wird die Munition erfasst und gezählt.

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Ist der Fundort der Munition abgesichert?

Es gibt nur eine richtige Lösung: Der Fundort der Munition muss abgesichert werden, sodass keine unbefugten Dritten, insbesondere keine Kinder, Zugriff auf das gefährliche Gut erhalten. Nach dem Fund und der Absicherung der Munition ist die zuständige Behörde zu informieren.

Wie geht es mit der Absicherung der Munition?

Nach dem Fund und der Absicherung der Munition ist die zuständige Behörde zu informieren. Im Prinzip reicht ein Anruf auf der nächsten Polizeidienststelle – die Beamten werden die Munition dann vor Ort sicherstellen.