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Wann bekomme ich den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
Wenn Sie alleinerziehend oder nicht mit dem anderen Elternteil verheiratet sind, dann stehen Ihnen normalerweise der hälftige Kinderfreibetrag von 2.730 Euro und der hälftige Freibetrag für die Betreuung, Erziehung oder den Ausbildungsbedarf in Höhe von 1.464 Euro zu.
Wie beantragt man den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
Den Entlastungsbetrag kannst Du in der Steuererklärung beantragen (Anlage Kind). Dann wird er jährlich nur einmal (auch bei mehreren Kindern) zusätzlich zum Kindergeld beziehungsweise zu den Kinderfreibeträgen gewährt.
Wer gilt steuerlich als alleinerziehend?
Sie sind alleinstehender Elternteil (keine Haushaltsgemeinschaft). Sie haben ein Kind, für das Ihnen Kindergeld oder Kinderfreibetrag zusteht. Das Kind kann eindeutig Ihrem Haushalt zugeordnet werden (ist also beispielsweise bei Ihnen gemeldet).
Kann man zwischen Elterngeld und Elterngeld Plus wählen?
Eltern können zwischen Elterngeld und Elterngeld Plus wählen oder beides miteinander kombinieren. Das Elterngeld ist eine vom Nettoeinkommen abhängige, zeitlich befristete Entgeltersatzleistung, die junge Eltern während der Familiengründung finanziell entlasten soll.
Wie viel Elterngeld bekommt man für einen Elternteil?
Beiden Elternteilen stehen zusammen insgesamt 14 Monate Elternzeit zu, die sie frei untereinander aufteilen können. Dabei kann ein Elternteil mindestens 2 und höchstens 12 Monate für sich beanspruchen. Wie viel Elterngeld bekommt man? Die 14 Monatsbeträge belaufen sich insgesamt auf 1.800 €.
Kann ich das Darlehen in ihrer Steuererklärung angeben?
Wenn Sie das Darlehen in Ihrer Steuererklärung angeben (und das müssen Sie), dann bleibt Ihr Vermögen gleich gross und wird gleich besteuert. Da Sie für dieses Darlehen keine Zinsen erhalten, müssen Sie auch keine versteuern.
Wie hoch ist das Bruttolohn bei Elterngeld?
Sie erhalten zwischen 65 und 100 Prozent des bisherigen Bruttolohns (abzüglich Steuern und Sozialabgaben), wenn Sie Elterngeld beantragt haben. Dies ist bei Basiselterngeld und beim Elterngeld Plus identisch. Beim Elterngeld Plus wird Ihnen die Summe allerdings auf den doppelten Zeitraum in halber Höhe ausgezahlt.