Inhaltsverzeichnis
Wann wird die Staatsanwaltschaft aktiv?
Die Staatsanwaltschaft kommt immer dann ins Spiel, wenn es um Straftaten bzw. potentielle Straftaten geht, wie beispielsweise Diebstähle, Verkehrsdelikte, Sexualstraftaten, Tötungsdelikte oder ähnliches.
Wann werden Freiheitsstrafen verhängt?
(1) Eine Freiheitsstrafe unter sechs Monaten verhängt das Gericht nur, wenn besondere Umstände, die in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters liegen, die Verhängung einer Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerläßlich machen.
Wie kann eine erste Anhörung im Strafverfahren erfolgen?
Eine erste Anhörung im Strafverfahren kann durch die Polizei erfolgen. Während beim Strafverfahren über die Dauer keine Aussage möglich ist, da diese von vielen Faktoren abhängt, ist der Ablauf des Verfahrens genau geregelt. In den nachfolgenden Abschnitten gehen wir genauer auf die drei wichtigen Phasen vom Strafverfahren ein.
Was ist der Beginn des Strafverfahrens?
Der Beginn vom Strafverfahren ist das Ermittlungsverfahren. Damit dieses eingeleitet wird, muss zunächst einmal der Anfangsverdacht für eine Straftat vorliegen. Dieser kann aufgrund einer Anzeige oder durch Ermittlungen von Amts wegen (bei schweren Straftaten) bestehen. Liegt eine Strafanzeige vor, wird die Staatsanwaltschaft tätig.
Wie kann der Strafbefehl beantragt werden?
Die zweite Option stellt der Erlass von einem Strafbefehl dar. Dieser kann durch die Staatsanwaltschaft beantragt werden, wenn es sich um keine schwerwiegende Straftat handelt. Der Strafbefehl ist in aller Regel an eine Geldstrafe geknüpft. Gegen diese kann binnen 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
Wann kann die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren einstellen?
Liegen keine ausreichenden Beweismittel vor, kann die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren bereits zu diesem Zeitpunkt einstellen. Auch der Verteidiger eines Beschuldigten kann nach Akteneinsicht im Strafverfahren dessen Einstellung beantragen. Die zweite Option stellt der Erlass von einem Strafbefehl dar.