Was hat die Staatsanwaltschaft fur eine Aufgabe?

Was hat die Staatsanwaltschaft für eine Aufgabe?

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vertreten die Anklage vor Gericht. Sind die Ermittlungen abgeschlossen, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage und vertritt diese vor Gericht. Die Aufgabe: Liegt der Verdacht einer Straftat vor, leiten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte das Ermittlungsverfahren ein.

Wie schaltet man die Staatsanwaltschaft ein?

Die Staatsanwaltschaft wird nur eingeschaltet, wenn besondere Entscheidungen – etwa für Durchsuchungen – nötig sind. Wenn der Fall fertig bearbeitet aussieht, schickt die Polizei die ganze Akte mit einem Schlussbericht bzw. einer „Anzeige“ zur Staatsanwaltschaft.

Welche Staatsanwaltschaft ist zuständig für die Verfolgung aller Straftaten?

Gewöhnlich ist jede Staatsanwaltschaft gemäß § 143 Abs. 1 GVG für die Verfolgung aller Straftaten zuständig, die „im Bezirk des Gerichts […], für das sie bestellt sind“, begangen wurden. Der örtliche Zuständigkeitsbezirk der jeweiligen Staatsanwaltschaft ist identisch mit dem Zuständigkeitsbezirk des jeweiligen Landgerichts.

Was ist die Staatsanwaltschaft in der Bundesrepublik Deutschland?

Die Staatsanwaltschaft zeichnet sich verantwortlich für die Strafverfolgung und die Strafvollstreckung in der Bundesrepublik Deutschland. Sie versteht sich als eine weisungsgebundene Behörde, ist Teil der Rechtspflege.

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Wie obliegt der Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren?

Der Staatsanwaltschaft obliegt die Leitung des Ermittlungsverfahrens („Herrin des Ermittlungsverfahrens“), die Erhebung der Anklage beim Strafgericht, die Vertretung der Anklage und nach einem Urteil im Erwachsenenstrafrecht die Strafvollstreckung.

Welche gesetzlichen Grundlagen bilden die Staatsanwaltschaft?

Die gesetzlichen Grundlagen der Organisation und Arbeit der Staatsanwaltschaft bildet neben der bereits erwähnten Strafprozessordnung das Gerichtsverfassungsgesetz (kurz: GVG). Hier ist neben dem Staatsanwalt der Beruf des Amtsanwaltes sowie der des Rechtspflegers zu erwähnen.