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Was ist die Unschuldsvermutung?
Die Unschuldsvermutung besagt, dass jemand solange als nicht schuldig gilt, wie es dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft nicht gelingt ihm die Schuld nachzuweisen.
Was ist das Grundprinzip der Unschuldsvermutung?
Dieser Artikel behandelt das Grundprinzip; zum Fernsehfilm von Michael Sturminger (2021) siehe Die Unschuldsvermutung. Die Unschuldsvermutung (auch Präsumtion der Unschuld) ist eines der Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens und wird heute von den meisten Ländern der Welt zumindest dem Anspruch nach anerkannt.
Was ist die Unschuldsvermutung im Rechtsstaat?
Die Unschuldsvermutung ist im Rechtsstaat ein wichtiger strafrechtlicher Grundsatz: Der Beschuldigte eines Strafverfahrens muss bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig gelten – und auch so behandelt werden.
Was ist der Kern der Unschuldsvermutung im Strafverfahren?
Kern der Unschuldsvermutung im Strafverfahren ist somit, dass der Beschuldigte nicht seine Unschuld beweisen muss, sondern dass der Staat bzw. die Strafverfolgungsbehörden die Schuld beweisen müssen. JuraForum.de-Tipp: Die Beweislast liegt beim Staat und nicht beim Beschuldigten.
Was sind die Bemühungen des Schuldners vor dem Schuldenbereinigungsverfahren?
Die Bemühungen des Schuldners vor dem Schuldenbereinigungsverfahren (Entschuldungsverfahren) werden honoriert. Die “Schuldenkarriere” beginnt fast immer damit, dass der Schuldner “nur” verschuldet ist. In der Regel rutscht er ganz allmählich in die Überschuldung hinein.
Was bedeutet eine Verschuldung bei Schulden?
Verschuldung bedeutet laut Definition nichts anderes, als dass jemand Schulden hat. Das ist in der Regel unproblematisch, solange der Schuldner zahlen kann. Das ist bei einer Überschuldung nicht mehr der Fall. Hier reicht das Einkommen des Schuldners nicht mehr aus, um all seine Verbindlichkeiten zu begleichen. Wer bietet Hilfe bei Schulden an?
Wie wirkt ein Schuldverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner?
Nur in diesem Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner kann es zu gegenseitigen Verpflichtungen kommen. Ein Schuldverhältnis wirkt daher lateinisch „inter partes“: Ausschließlich die an einem Kaufvertrag beteiligten Personen können Rechte und Pflichten geltend machen.