Was liegt in der Freiheit des Menschen?

Was liegt in der Freiheit des Menschen?

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will. Die wahre Freiheit ist nichts anderes als Gerechtigkeit. Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht.

Was ist die wahre Freiheit?

Die wahre Freiheit ist nichts anderes als Gerechtigkeit. Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht.

Wie ist das mit dem obigen Zitat gemeint?

Mit dem obigen Zitat macht er darauf aufmerksam, dass Menschen eben nicht glücklich werden können, wenn sie lediglich den Grundbedürfnissen oder sinnlichen Freuden nachjagen, denn damit wären sie nur glückliche Tiere. Dieses Zitat stammt von dem amerikanischen Arzt und Meditationslehrer Jon Kabat-Zinn.

„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will.“ – Jean Jaques Rousseau In unserer heutigen Gesellschaft streben wir nach Freiheit und Individualität. Jeder Einzelne hat die Chance, sein Leben selbstbestimmt zu gestalten und sich in der Gesellschaft zu positionieren.

Wie streben wir nach Freiheit und Individualität?

– Jean Jaques Rousseau In unserer heutigen Gesellschaft streben wir nach Freiheit und Individualität. Jeder Einzelne hat die Chance, sein Leben selbstbestimmt zu gestalten und sich in der Gesellschaft zu positionieren. Der Staat hat dabei die Funktion, die Würde der Menschen zu wahren und für ihre Grund- und Menschenrechte einzustehen.

Welche Sichtweisen gibt es im Evangelischen Staatslexikon?

Auch in der neuesten Auflage des Evangelischen Staatslexikons kommen zwei unterschiedliche Sichtweisen zu Wort: Katharina Gräfin von Schlieffen stellt den Rechtsstaat als deutschen Exportschlager dar: „Bis in das 20. Jh. bleibt der R. [echtsstaat] als Begriff und Institut auf den deutschen Sprachraum beschränkt.

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