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Welche Dosierung muss der Tierarzt angeben?
Die Dosierung muss der verordnende Tierarzt (Humanmediziner und Zahnärzte dürfen nicht für Tiere verordnen!) pro Tier und Tag angeben, ebenso muss die Dauer der Anwendung vermerkt sein. Bei LML-Tieren muss zusätzlich die genaue Identität der Tiere vermerkt sein, ebenso die Indikation und die Wartezeit.
Wie muss die Abgabe an den Tierarzt erfolgen?
Bei vom Tierarzt umgewidmeten Humanarzneimitteln (Rx und OTC) muss die Abgabe an den Tierhalter ebenfalls wie oben beschrieben dokumentiert werden, nicht aber der Wareneingang. Die Apotheke muss die entsprechenden Arzneimittel mit »Für Tiere« kennzeichnen und die zugelassene Tierart angeben.
Welche Arzneimittel dürfen Tierhaltern verschreiben oder abgeben?
Der Tierarzt darf Tierhaltern apotheken – oder verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich nur unter den folgenden Bedingungen verschreiben oder an diese abgeben: Die Tierarzneimittel müssen zugelassen sein für die von ihm behandelten Tiere und gemäß Zulassung für das jeweilige Anwendungsgebiet bei der behandelten Tierart bestimmt sein.
Ist die Abgabe von Tierarzneimitteln untersagt?
Die Abgabe von Tierarzneimitteln und auch von Rezepturen oder Reinsubstanzen, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, muss in der Apotheke unter Umständen dokumentiert werden beziehungsweise ist in bestimmten Fällen sogar untersagt (siehe Tabelle auf Seite 23).
Was ist ein Tierärztliches Rezept?
Tierärztliche Rezepte bestehen immer aus einem Original und einer Durchschrift. Die Durchschrift verbleibt bei der Einlösung des Rezeptes in der Apotheke. Der Apotheker darf dem Tierhalter ausschließlich das auf dem Rezept angegebene Arzneimittel aushändigen.
Warum darf man beim Tierarzt ein Rezept für Tierarzneimittel erhalten?
Sicherlich ist Ihnen schon aufgefallen, dass Sie beim Tierarzt eigentlich nie ein Rezept für Tierarzneimittel erhalten. Durch das Dispensierrecht des Tierarztes darf dieser die Tiermedizin direkt an Sie ausgeben und der Schritt der Rezeptaustellung entfällt.
Was kann der Tierarzt in der Tiermedizin einlösen?
Auf ausdrücklichen Wunsch kann Ihnen der Tierarzt jedoch auch ein Rezept ausstellen, welches Sie dann in der Tierapotheke Ihrer Wahl einlösen können. Gewöhnliche Apotheken haben die meisten Arzneimittel aber oft nicht auf Lager, weshalb Sie diese erst bestellen müssten und Sie wiederum zum Abholen der Tiermedizin in die Apotheke müssten.