Welche Marken sind im Franchisevertrag erlaubt?

Welche Marken sind im Franchisevertrag erlaubt?

Dazu zählen insbesondere die Marke des Franchisegebers, aber auch etwaige Patente oder Geschmacksmuster können dem Partner im Franchisevertrag zur Nutzung erlaubt werden. Die Marke ist dabei der wichtigste Bestandteil der Schutzrechte, da der Franchisenehmer von deren Bekanntheit in großem Maße profitiert.

Was ist der sogenannte Franchisevertrag?

Der sogenannte Franchisevertrag dient als rechtliche Grundlage der Geschäftsbeziehung und soll sicherstellen, dass die Bedingungen des Franchise-Verhältnisses klar geregelt sind. Der Franchisevertrag unterstützt beide Parteien bei der langfristigen Planung ihrer Geschäftstätigkeit und gibt ihnen Sicherheit.

Welche Pflichten muss der Franchisegeber erfüllen?

Der Franchisegeber muss im Franchisevertrag jedoch weitaus mehr Pflichten erfüllen, als nur die Erlaubnis zur Nutzung der Schutzrechte zu geben. Das gesamte Konzept des Franchisesystems muss dem Franchisenehmer zur Verfügung gestellt werden, meist in Form des Franchise-Handbuchs.

Welche Punkte sind im Franchisevertrag enthalten?

Viele im Franchisevertrag enthaltene Punkte, wie das Berichtswesen, die Unterlizensierung oder das Wettbewerbsverbot nach Austritt wurden hier nicht einmal behandelt – die Zahl der Klauseln ist für Gründer ohne tiefergehende rechtliche Vorkenntnissen also schier unüberschaubar. Daher empfiehlt sich eine Franchiseberatung.

Was ist eine Gebühr für einen Franchisevertrag?

Im Gegenzug erklärt sich der Franchisenehmer im Franchisevertrag dazu bereit, eine Gebühr an den Franchisegeber zu zahlen. Dabei wird zwischen einer einmaligen Einstiegsgebühr, welche die meisten, aber nicht alle Systeme verlangen, und regelmäßigen, vom Umsatz abhängigen Zahlungen unterschieden.

Welche Schutzrechte gibt es im Franchisevertrag?

Einer der entscheidenden Aspekte im Franchisevertrag stellt die Lizensierung der Schutzrechte an den Franchisenehmer dar. Dazu zählen insbesondere die Marke des Franchisegebers, aber auch etwaige Patente oder Geschmacksmuster können dem Partner im Franchisevertrag zur Nutzung erlaubt werden.