Welchen Guterstand habe ich nach Scheidung?

Welchen Güterstand habe ich nach Scheidung?

Was ist der gesetzliche Güterstand? Nach der Heirat gilt automatisch der Güterstand der „Zugewinngemeinschaft“. Das Gesetz sieht bei Scheidung ohne Ehevertrag vor: Wenn ein Ehepartner während der Ehe mehr erwirtschaftet als der andere, muss er dieses Plus an Vermögen mit dem anderen teilen.

Was passiert beim Scheidungstermin?

Im Scheidungstermin wird der Scheidungsantrag gestellt. Sind alle Formalitäten geklärt, dann stellt Ihr Rechtsanwalt noch einmal den Antrag, die Ehe zu scheiden. Ist auch ihr Partner anwaltlich vertreten, so wird auch dieser einen Antrag auf Aufhebung der Ehe stellen.

Was für einen Güterstand habe ich?

Sind sie miteinander verheiratet, ohne einen notariellen Ehevertrag geschlossen zu haben, so gilt der gesetzliche Güterstand. Er wird etwas irreführend als „Zugewinngemeinschaft“ bezeichnet. In Wahrheit ist es ein Güterstand der Gütertrennung, in dem jeder Ehegatte sein eigenes Vermögen hat.

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Wie wird das Scheidungsverfahren vorbereitet?

Ihr Scheidungsverfahren wird durch den Scheidungsantrag und die eventuelle Stellungnahme Ihres Ehepartners vorbereitet. Sobald der Richter zu der Einschätzung gelangt, dass es nichts weiter schriftlich vorzutragen gibt, wird er den mündlichen Verhandlungstermin anberaumen und Sie und Ihren Ehepartner persönlich laden.

Welche Gründe führen zu einer Trennung oder Scheidung?

Es gibt so viele Gründe, die dazu führen können, dass die Gedanken an eine Trennung / Scheidung überhand gewinnen. Sie machen es sich mit der Entscheidung bestimmt nicht einfach und haben eventuell schon öfters überlegt, dass Sie Ihre Partnerschaft nicht mehr weiterführen wollen.

Wie sollte der Scheidungsantrag verbunden werden?

Denn auch Kinder könnten im Rahmen des Scheidungsverfahrens gehört werden. Der Scheidungsantrag sollte mit einer Erklärung über die Folgesachen verbunden werden. Hier ist § 133 FamFG zu berücksichtigen. Sind sich die Ehegatten über eine Folgesache uneinig, wird beantragt, dass diese zu regeln ist.

Kann ich nach der Scheidungsurkunde geltend machen?

Möchten Sie nach der Scheidung Ehegattenunterhalt geltend machen, müssen Sie nachweisen, dass Sie geschieden sind. Beantragen Sie nach Ihrer Scheidung beim Finanzamt die Einstufung in eine andere Steuerklasse (z.B. von Steuerklasse V in Steuerklasse II), benötigen Sie die Scheidungsurkunde.