Inhaltsverzeichnis
- 1 Welcher Waffenschrank für Polizisten?
- 2 Welche Pistole benutzt das SEK?
- 3 Welche Waffen wurden bei der Luftwaffe benutzt?
- 4 Wie wurde die P7 von der Bundeswehr benutzt?
- 5 Was für ein Waffenschrank?
- 6 Ist erlaubnispflichtige Waffen strafbar?
- 7 Ist das Führen einer Waffe ohne Waffenschein strafbar?
- 8 Sind Personen im Besitz erlaubnispflichtiger Waffen?
Welcher Waffenschrank für Polizisten?
Jäger, Waffensammler, Schützen oder Polizisten müssen ihre erlaubnispflichtigen Schusswaffen nach dem Bundesgesetz der BRD sicher verwahren. Ein Waffentresor oder Waffenschrank muss mindestens der Norm EN 1143-1, Widerstandsgrad 0, entsprechen.
Welche Pistole benutzt das SEK?
Verbreitet sind Pistolen der Hersteller Glock, Sig-Sauer und Walther (zum Beispiel Walther P99). Daneben werden häufig Maschinenpistolen wie die HK MP5 und die HK MP7 genutzt. Auch Sturm- und Scharfschützengewehre, wie das Steyr AUG beim SEK Südbayern, werden vorgehalten.
Warum sollte die Polizei keine Waffen besitzen?
Daher rät die Polizei, dass es besser ist, keine Waffen zu besitzen und mit sich zu führen. Schnell kann aus einer relativ harmlosen Situation eine gefährliche und unkontrollierbare Situation werden – und daran sind häufig Waffen schuld. So genannte Paintball- und Gotcha-Waffen müssen als Kennzeichen das „F“ im Fünfeck haben.
Welche Waffen wurden bei der Luftwaffe benutzt?
Die Variante M1911 diente als P51, die Variante M1911A1 als P52. 7.457 Pistolen Walther PPK. 5.568 mit Stahlgriffstück und 1.889 mit Leichtmetallgriffstück. Die für Piloten bei der Luftwaffe beschafften Waffen wurden später auch von Feldjägern, Schiffskommandanten der Marine und Wallmeistern benutzt.
Wie wurde die P7 von der Bundeswehr benutzt?
Die P7 wurde nur für den militärischen Personenschutz von den Feldjägern verwendet. Inzwischen ist die P7 durch die P30 abgelöst worden. Derzeitige Standard-Dienstpistole der Bundeswehr. Inzwischen wurde die Pistole mit einem verstärkten Verschluss zur Version P8A1 aufgewertet.
Welche Pistole gibt es in der Bundeswehr?
Derzeitige Standard-Dienstpistole der Bundeswehr. Inzwischen wurde die Pistole mit einem verstärkten Verschluss zur Version P8A1 aufgewertet. Eine weitere Variante ist die P8 Combat, welche sich durch das fehlen eines Sicherungshebel zur P8 unterscheidet.
Eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen und insgesamt bis zu fünf Kurzwaffen und Munition können in einem Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (unter 200 Kilogramm) entspricht.
Was für ein Waffenschrank?
Ab 200 Kilogramm Gewicht dürfen in einem Schrank der Klasse 0 gemäß DIN/ EN 1143-1 unbegrenzt Langwaffen, bis zu 10 Kurzwaffen und Munition gelagert werden. In einem Schrank der Klasse I und höher kann unabhängig vom Gewicht eine unbegrenzte Anzahl an Kurz- und Langwaffen gelagert werden.
Ist erlaubnispflichtige Waffen strafbar?
Haben Personen keine Berechtigung erlaubnispflichtige Waffen zu besitzen, ist bereits der Erwerb dieser strafbar. Für verbotene Waffen gilt dies ebenso. Wurden die Waffen gefunden oder geerbt, müssen diese umgehend bei der zuständigen Waffenbehörde gemeldet und der Polizei ausgehändigt werden.
Kann man Waffen ohne Eintragung in eine Waffenkarte mitnehmen?
Liegt ein großer Waffenschein vor, der das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit erlaubt, ist die Karte ebenfalls immer mitzunehmen und auf Verlangen vorzuzeigen. Waffen ohne Eintragung in eine Waffenbesitzkarte werden bei einer Kontrolle in der Regel beschlagnahmt und dem Besitzer ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro auferlegt.
Ist das Führen einer Waffe ohne Waffenschein strafbar?
Denn das Führen einer Waffe ohne gültigen Waffen- oder Jagdschein ist ebenfalls strafbar. Haben die Personen keine Berechtigung Waffen zu führen, liegt also kein großer oder kleiner Waffenschein vor, wird dies zusätzlich geahndet.
Sind Personen im Besitz erlaubnispflichtiger Waffen?
Sind Personen im Besitz erlaubnispflichtiger Waffen, ohne eine entsprechende Berechtigung zu haben, liegt der Tatbestand „illegaler Waffenbesitz“ vor. Dies ist im Waffengesetz unter § 51 definiert. In diesem Fall gibt des WaffG die Strafen vor und nicht wie sonst üblich das Strafgesetzbuch (StGB).