Wer hat das Recht der Totenfursorge?

Wer hat das Recht der Totenfürsorge?

1 BayBestG ist für die Totenfürsorge, wenn der Erblasser nichts geregelt hat, zunächst der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner zuständig, danach die Eltern, die Kinder, die Großeltern, die Enkel. An letzter Stelle sind die Geschwister des Verstorbenen als für die Totenfürsorge zuständige Personen anzusehen.

Was darf ein Bestatter?

Sie folgt der gewohnheitsrechtlich geregelten Totenfürsorgepflicht und schreibt unter anderem vor, dass eine Leichenschau stattfinden und eine Sterbefallanzeige beim Standesamt erfolgen muss. Für die Kosten der Bestattung müssen die Erben oder Unterhaltspflichtige von Verstorbenen aufkommen.

Was bedeutet Totensorge?

Bei der Totensorge geht es darum, was aus dem Leichnam wird, insbesondere wie er bestattet wird. Der Leichnam ist kein vermögenswertes Gut und somit nicht vererbbar. Das Recht am Leichnam geht nicht auf die Erben über. Die Totensorge steht vielmehr den nächsten Angehörigen des Verstorbenen zu.

Wer ist zuständig für die Beerdigung des verstorbenen?

Wer für die Organisation eines Begräbnisses zuständig ist und wer die Kosten zu tragen hat, erklären ARAG Experten. Wer die Beerdigung des Verstorbenen organisieren muss, bestimmen die Bestattungsgesetze der Länder und die Friedhofssatzungen.

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Was muss für die Kosten der Beerdigung aufkommen?

Für die Kosten der Beerdigung aufkommen muss nämlich der Erbe. Dies ergibt sich aus § 1968 BGB. Über die Art und Weise der Bestattung entscheidet aber wiederum derjenige, der die Totenfürsorge innehat. Dies kann man sowohl als Recht wie auch als Pflicht sehen.

Welche Kosten tragen die Erben für die Beerdigung?

Die Kosten für die Beerdigung tragen in erster Linie die Erben – und zwar als Gegenleistung für das erhaltene Erbe. Es kann sein, dass ein einzelner Erbe den gesamten Betrag für das Begräbnis übernehmen muss. Er hat dann allerdings die Möglichkeit, die übrigen Erben anteilig in die Pflicht zu nehmen.

Wie muss die Trauerbewältigung geplant werden?

Nach dem Tod eines Menschen stellt sich leider nicht nur die Frage nach der Trauerbewältigung. Auch die Beerdigung muss geplant werden und dazu zählen insbesondere die Beerdigungskosten. Wer für die Organisation eines Begräbnisses zuständig ist und wer die Kosten zu tragen hat, erklären ARAG Experten.