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Wie darf eine Kaution bezogen werden?
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist eindeutig geregelt, dass die Kaution maximal den dreifachen Betrag einer Monatsmiete betragen darf. (§ 551 Abs. 2 BGB) Ist neben der eigentlichen Wohnung auch noch zum Beispiel eine Garage mit angemietet worden, darf der dreifache Betrag der Garagenmiete bei der Gesamtkautionsberechnung mit einbezogen werden.
Wie zahlt man eine Kaution zugleich?
In der Regel zahlt man die Kaution zugleich mit Zahlung der ersten Miete zu Beginn des ersten Monats des Mietverhältnisses. Es gibt kein Gesetz, wonach der Mieter verpflichtet ist eine Kaution zu zahlen.
Was versteht man unter einer Kaution in Deutschland?
So versteht man in Deutschland unter einer Kaution generell die Mietsicherheit, die sich der Vermieter vorbehält, um gegen Risiken abgesichert zu sein, etwa für den Fall, der Mieter würde Schadenersatzpflichten nicht erfüllen oder auch den Mietzins nicht leisten.
Wie hoch darf die Kaution betragen?
Kaution – Höhe gemäß BGB Es gibt zwar kein Gesetz, welches die Zahlung einer Kaution vorsieht, so dass es letztendlich Vermieter und Mieter regeln müssen. Aber das Gesetz sieht vor, dass die Kaution maximal 3 Kaltmieten hoch sein darf, vgl. § 551 Absatz 1 BGB. Wenn also die Kaltmiete 500 Euro beträgt, darf die Kaution maximal 1500 Euro betragen.
Welche Art von Kautionen gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Kautionen. Die häufigste Variante ist der Barkredit. Mietern ist zu empfehlen, sich die Übergabe schriftlich bestätigen zu lassen. Die einfachste Form ist das Losungswort-Sparbuch, bei dem nur der Mieter und der Vermieter das Losungswort kennen. Sie kann auch in Form einer Bankgarantie erfolgen.
Kann der Vermieter eine Kaution hinterlegen?
In den mietrechtlichen Gesetzen gibt es keine Verpflichtung, dass MieterInnen eine Kaution hinterlegen müssen. Will der Vermieter eine verlangen, so muss er dies vertraglich vereinbaren. Ohne Vereinbarung gibt es keine Verpflichtung.
Was ist die Kaution zur Sicherung von Forderungen?
Da die Kaution zur Sicherung von Forderungen aus einem Mietverhältnis dient, ist sie erst nach Unterzeichnung des Mietvertrages zu übergeben. Der Mieter ist nicht verpflichtet, in Vorleistung zu treten. In welcher Form die Kaution zu bezahlen ist, kann frei vereinbart werden.