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Wie darf eine Rechnung ausgestellt werden?
Beziehen sich die Leistungen auf Lieferanten und Dienstleister, muss eine Rechnung ausgestellt werden. Laut § 14, 4 UStG dürfen in einer ordnungsgemäßen Rechnung diese Angaben auf gar keinen Fall fehlen: ✔ der vollständige Name und die vollständige Anschrift sowohl des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsempfängers
Was gibt es in der Rechnung zu beachten?
Rechnungsprüfung – Das gibt es in der Praxis zu beachten! Oftmals besteht eine Rechnungsprüfung aus einem kurzen Blick auf die Rechnung. Ob die Menge der Ware passt und ob der Rechnungsbetrag stimmt. Aber das ist leider, wenn es um das Finanzamt geht, nicht genug.
Wann wird die Rechnung freigegeben?
In der Regel wird eine Rechnung erst nach der Prüfung freigegeben und dem Kunden zugestellt. So stellst du sicher, dass es zu keinen Verzögerungen durch Formfehler kommt. Gleiches gilt für falsche Beträge auf der Rechnung. Zudem kommt es nicht zu Unstimmigkeiten in der Zahlung der Vorsteuer oder innerhalb der Abrechnung.
Welche Angaben dürfen in einer Rechnung fehlen?
Laut § 14, 4 UStG dürfen in einer ordnungsgemäßen Rechnung diese Angaben auf gar keinen Fall fehlen: ✔ der vollständige Name und die vollständige Anschrift sowohl des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsempfängers. ✔ die Steuernummer (Steuer-ID) oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr. bzw.
Kann man Pflichtangaben auf einer Rechnung anerkennen?
Fehlen eine oder mehrere dieser Angaben kann es dazu kommen, dass das Finanzamt die entsprechende Rechnung nicht anerkennt. Natürlich kannst Du aber außer Pflichtangaben auf einer Rechnung auch noch weitere individuelle Elemente aufführen. Mehr als nur Pflichtangaben – Wie kannst Du die Rechnung formulieren und nach Deinen Wünschen gestalten?
Wie kann ich die Rechnung korrigieren?
Damit die Rechnung anerkannt wird, bitte ich Sie, mir einfach eine korrigierte Fassung zu schicken. Schreiben Sie einfach „Rechnung 43/20.. – korrigierte Fassung“ darauf, dann überweise ich das Geld sofort, wenn ich sie habe. Bitte Empfängeradresse auf der Rechnung korrigieren!
Was muss in der Rechnung angegeben werden?
In der Rechnung muss die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder der Umfang und die Art der sonstigen Leistung angegeben werden. Die Leistungsbeschreibung muss eine eindeutige und leicht nachprüfbare Identifizierung der abgerechneten Leistung ermöglichen.