Inhaltsverzeichnis
- 1 Wie kann ich die Übernahme der Waffen beantragen?
- 2 Kann man die Waffen unbrauchbar machen?
- 3 Warum dürfen sie die geerbten Waffen nicht bei der Polizei abholen?
- 4 Wie werden die dem Waffenrecht unterliegenden Gegenstände aufbewahrt?
- 5 Kann ich eine Waffe erfassen?
- 6 Ist der Umgang mit der Schusswaffe nicht erlaubt?
- 7 Was sind triftige Gründe für einen Grenzübertritt?
- 8 Welche Webseiten sind für Grenzgänger geeignet?
Wie kann ich die Übernahme der Waffen beantragen?
Übernahme der Waffen Nach den Vorschriften des Waffengesetzes haben Sie (als rechtmäßiger Erbe) die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach dem Erbfall die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte bei der für Sie zuständigen Behörde zu beantragen.
Kann man die Waffen unbrauchbar machen?
Dann haben Sie auch die Möglichkeit, die Waffen unbrauchbar zu machen. Dies geschieht bei einem sogenannten Büchsenmacher und ist nicht ganz billig. Nach der Unbrauchbarmachung muss die Bescheinigung des Büchsenmachers schließlich zusammen mit der Waffenbesitzkarte des Verstorbenen bei der Behörde vorgelegt werden.
Was ist die Thematik von Waffentransport?
Die Thematik „Waffentransport“ ist aufgrund der Vielzahl von Waffenarten komplex und vielfältig. Nachfolgende Betrachtungen beschränken sich auf jene für den jagdlichen Einsatz gedachten (Schuss-)Waffen. Sportschützen und Jäger dürfen Waffen, insb.
Ist die Munition getrennt von der Waffe möglich?
Es wird empfohlen, die Munition getrennt von der Waffe zu transportieren. Wichtig ist, dass die Munition sich nicht in der Waffe befindet, sondern auerhalb und nicht griffbereit ist. Ein schnelles Laden der Waffen der Waffe darf nicht möglich sein.
Warum dürfen sie die geerbten Waffen nicht bei der Polizei abholen?
Aber ACHTUNG! Erben ohne WBK dürfen die geerbten Waffen nicht bei der Polizei abgeben, da Sie ohne WBK nicht zum Transport der Waffen berechtigt sind. Die Polizei muss informiert werden und die Waffen abholen
Wie werden die dem Waffenrecht unterliegenden Gegenstände aufbewahrt?
Sorgfältig und sicher werden die dem Waffenrecht unterliegenden Gegenstände – d.h. außer Waffen auch vom Waffenrecht umfasste Munition – nach § 13 AWaffV jedenfalls nur dann aufbewahrt, wenn sie vor dem unberechtigten Zugriff geschützt sind.
Wie kann ich eine Waffenbesitzkarte erwerben?
Nach den Vorschriften des Waffengesetzes haben Sie (als rechtmäßiger Erbe) die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach dem Erbfall die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte bei der für Sie zuständigen Behörde zu beantragen. Folgendes müssen Sie hierbei bitte beachten: Im Wege der Erbfolge können nur Waffen erworben werden.
Wie können sie die Waffen abholen?
In einem Umkreis von 100 km können wir die Waffen bei Ihnen direkt abholen. Wenn Sie weiter entfernt wohnen, beauftragen wir gern einen speziellen Waffenkurier, der für Waffentransporte zugelassen ist, um die Waffen bei Ihnen zu übernehmen. Kaufen Sie auch Munition?
Kann ich eine Waffe erfassen?
Ja, wir kaufen auch umfangreichere Bestände an. Sie können dafür im Antrag eine Waffe erfassen und uns für den Rest eine Fotokopie/Scan der WBK-Eintragungen oder eine gesonderte Aufstellung zusenden. Wir machen Ihnen dann ein Angebot. Bekomme ich den vereinbarten Kaufpreis sofort ausgezahlt?
Ist der Umgang mit der Schusswaffe nicht erlaubt?
Jeglicher Umgang mit der Schusswaffe muss in irgendeiner Form mit dem Bedürfnis zusammen hängen, ansonsten ist – bis auf wenige Ausnahmefälle – der Umgang nicht erlaubt. So dürfte beispielsweise ein Jäger nicht mit einer Jagdwaffe bewaffnet als Türsteher tätig sein, da dies mit dem Bedürfnis „Jagd“ nichts zu tun hat.
Wie können die Waffen abgegeben werden?
Bei der zuständigen Kreispolizeibehörde können die Waffen ebenfalls abgegeben werden. Die Waffen werden dann von der Polizeistelle zur Vernichtung an die Zentralen Polizeitechnischen Dienste weitergeleitet. Aber ACHTUNG!
Wie werden Grenzübertritte gewährt?
Grenzübertritte werden nur aus „triftigen Gründen“ gewährt. Das heißt unter anderem für den Weg zur Arbeit, zum Arzt oder zum Wohnort bzw. bei dringenden Familienangelegenheiten. Belgien schließt also nicht komplett seine Grenzen.
Was sind triftige Gründe für einen Grenzübertritt?
Triftige Gründe für einen Grenzübertritt können beispielsweise dringend erforderliche Arztbesuche (hierzu gehört ein verschiebbarer Arztbesuch nicht) sein. Jeder sollte nach Möglichkeit Nachweise mit sich führen, die den triftigen Grund belegen.
Welche Webseiten sind für Grenzgänger geeignet?
Grundlage sind unter anderem die Webseiten www.ostbelgienlive.be sowie die Facebook-Seite „Corona Euregio: Infos für Grenzgänger“. Auf beiden Seiten wird laufend über die Lage informiert. Die Infos werden auch aktualisiert.
Wie werden die geerbten Waffen von der Polizei weitergeleitet?
Die Waffen werden dann von der Polizeistelle zur Vernichtung an die Zentralen Polizeitechnischen Dienste weitergeleitet. Aber ACHTUNG! Erben ohne WBK dürfen die geerbten Waffen nicht bei der Polizei abgeben, da Sie ohne WBK nicht zum Transport der Waffen berechtigt sind.
https://www.youtube.com/watch?v=QZNXQxWoiec