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Wie lange dauert das E-Visum in Pakistan?
Das e-Visum hat eine Gültigkeit von 3 Monaten und erlaubt Besuchern einen Aufenthalt in Pakistan von bis zu 30 Tage pro Einreise und mit einer einmalige Einreise. Sie haben auch die Möglichkeit, die Gesundheitserklärung hinzuzufügen, die für alle Reisenden nach Pakistan erforderlich ist.
Welches Visum benötige ich?
Arten von Visa – Welches Visum benötige ich? Welches Visum Sie beantragen müssen, hängt vom Reisezweck und von der geplanten Dauer des Aufenthalts ab. Grundsätzlich beantragen Sie für Aufenthalte mit einer Dauer bis zu 90 Tagen ein Schengen-Visum. Für längerfristige Aufenthalte beantragen Sie ein nationales Visum.
Was benötigen Drittstaatsangehörige zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland?
Drittstaatsangehörige benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich ein Visum. Davon ausgenommen sind Staatsangehörige der EU -Staaten, sowie weiterer Staaten, für die die Europäische Gemeinschaft mit der Visa-VO die Visumpflicht für Kurzaufenthalte von bis 90 Tagen im Zeitraum von 180 Tagen aufgehoben hat.
Kann der Einwanderungsbeamte die Einreise verweigern?
Der Einwanderungsbeamte am Einreisehafen kann jeder Person die Einreise verweigern, wenn er der Meinung ist, dass diese Person nicht in der Lage ist, die Einreisebedingungen zu erfüllen, oder dass die Anwesenheit dieser Person in Pakistan den nationalen Interessen oder der Sicherheit zuwiderlaufen würde.
Warum brauchen EU-Bürger kein Visum für die Einreise nach Deutschland?
EU -Bürger benötigen generell kein Visum für die Einreise nach Deutschland. Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/ EU) am 01.01.2005 entfällt die Verpflichtung für Unionsbürger, nach Einreise einen entsprechenden EU -Aufenthaltstitel zu beantragen.
Welche Länder haben eine Visumpflicht nach Deutschland?
Hier finden Sie eine Liste der Länder, für die eine Visumpflicht für die Einreise nach Deutschland besteht. St. Vincent u. Grenadinen
Welche Staatsbürger dürfen sich ohne Visum befreien?
Diese dürfen sich ohne Visum grundsätzlich nicht länger als 90 Tage pro Halbjahr im Bundesgebiet aufhalten. Zudem dürfen sie während dieses Zeitraums keine Erwerbstätigkeit aufnehmen. 7) Von der Visumpflicht befreit sind auch Staatsbürger der britischen Überseegebiete („British Nationals (Overseas)“)