Ist die Bezahlung der Feiertage vertraglich geregelt?

Ist die Bezahlung der Feiertage vertraglich geregelt?

Vertraglich regeln Die Bezahlung der Feiertage ist eine rein vertragliche Regelung und ist vom Gesetz her nicht vorgeschrieben. Es obliegt also den Vertragsparteien, zu regeln, ob die freien Feiertage bezahlt werden oder nicht, respektive ob der Lohn (Monatslohn) gekürzt wird oder nicht.

Wie oft dürfen Arbeitnehmer an Feiertagen nicht beschäftigt werden?

Dort heißt es: Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.“ Wie so oft im Arbeitsrecht gibt es jedoch auch an dieser Stelle diverse Ausnahmen. Das Arbeitszeitgesetz lockert die Feiertagsregelung aus § 9 beispielsweise für Arbeitnehmer, die ihrer Tätigkeit in bestimmten Einrichtungen nachgehen.

Welche Feiertage sind besonders arbeitsrechtlichen Fragen?

Die bevorstehenden Feiertage wie Auffahrt und Pfingsten, rufen die alljährlichen arbeitsrechtlichen Fragen hervor, wer denn nun wann wie viel arbeiten muss und wie das mit den Teilzeitbeschäftigten ist. Die häufigsten Fragen sollen mit diesem Beitrag geklärt werden. Nach einer speziellen Feiertagsregelung sucht man im Gesetz vergeblich.

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Wie dürfen Feiertage in der Finanzbranche erledigt werden?

In der Finanzbranche dürfen an Feiertagen, die auf einen Werktag fallen, Arbeiten erledigt werden, die man nicht an einem Werktag erledigen könnte, und nur dann wenn der Feiertag nicht in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein Feiertag ist.

Was ist die gesetzliche Pflicht zur Bezahlung der Feiertage?

Was viele nicht wissen: eine eigentliche gesetzliche Pflicht zur Bezahlung der Feiertage gibt es nicht. Lediglich der 1. August ist ein bezahlter Feiertag. Dies gilt gemäss aktueller Bundesgerichtspraxis auch für Stundenlöhner.

Wie sind die Feiertage gleichgestellt?

Vom Bundesrecht anerkannte Feiertage werden den Sonntagen gleichgestellt. Die Kantone sind ermächtigt, neben dem 1. August höchstens acht ihrer Feiertage den Sonntagen gleichzustellen (Art. 20a Abs. 1 ArG, Verzeichnis des seco). An diesen Tagen ist gleich wie an Sonntagen die Arbeit verboten (Art.

Was ist der Bundesfeiertag?

Der Bundesfeiertag (1. August) ist gemäss Bundesverfassung den Sonntagen gleichgestellt und es ist der darauf entfallende Lohn zu bezahlen. Es ist dies der einzige eidgenössische Feiertag und der einzige Feiertag, für welchen die Bezahlung ausdrücklich vorgeschrieben ist.