Kann ein Angeklagter die Aussage verweigern?

Kann ein Angeklagter die Aussage verweigern?

Die genauen rechtlichen Grundlagen finden sich in den §§ 136, 163a, 243 StPO: In diesen ist bestimmt, dass es dem Beschuldigten gestattet ist, die Aussage zu verweigern – sowohl vor Polizei, Staatsanwaltschaft als auch dem Gericht. Nach Paragraph 243 StPO darf der Angeklagte die Aussage auch vor Gericht verweigern.

Warum darf ein Angeklagter schweigen?

Wer schweigt, behindert nicht die Ermittlungen und zieht das Verfahren auch nicht in die Länge. Wer schweigt, kennt einfach nur seine Rechte und macht von ihnen Gebrauch. Der Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren hat das Recht zu schweigen. Niemand ist verpflichtet, sich durch eine Aussage selbst zu belasten.

Warum muss man sich nicht selbst belasten?

Niemand muss sich in einem Rechtsstaat selbst belasten. Dies bedeutet, dass ein Beschuldigter zur Sache schweigen darf. Daher sollte sich der Beschuldigte davor hüten, in überraschenden Situationen – auch außerhalb des Gerichts – unbedachte Äußerungen z.B. gegenüber der Polizei zu tätigen.

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Wann kann man die Aussage verweigern?

Das Wichtigste in Kürze. Zeugenaussage kann verweigert werden, wenn nahe Verwandtschaft besteht oder man sich selbst belasten würde. Auch bestimmte Berufsgruppen dürfen die Aussage verweigern. Falsche Zeugenaussagen werden mit Freiheitsstrafe geahndet.

Ist es zu empfehlen vor Gericht zu schweigen?

Das „Recht zu schweigen” bezeichnet das Recht vor Gericht oder gegenüber Ermittlungsbehörden die Aussage oder Eidesleistung zu verweigern. Das Aussageverweigerungsrecht ist das Recht eines Beschuldigten vor Gericht oder gegenüber Ermittlungsbehörden keine Angaben zu dem ihm zur Last gelegten Sachverhalt zu machen.

Kann man sich als Zeuge selbst belasten?

Zeugenaussage kann verweigert werden, wenn nahe Verwandtschaft besteht oder man sich selbst belasten würde. Auch bestimmte Berufsgruppen dürfen die Aussage verweigern. Falsche Zeugenaussagen werden mit Freiheitsstrafe geahndet.

Kann man als Beschuldigter und Angeklagter die Aussage verweigern?

Als Beschuldigter und Angeklagter die Aussage verweigern – das Aussageverweigerungsrecht. Sie können als Beschuldigter und Angeklagter die Aussage verweigern.

Warum kann man nicht aussagen?

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Es kann nämlich ganz unterschiedliche Gründe geben, warum man nicht aussagen möchte. Der Gesetzgeber erkennt an, dass sich bestimmte Zeugen in Gewissenskonflikten befinden können und gewährt ihnen in bestimmten Situationen ein Zeugnisverweigerungsrecht. Vor allem innerhalb von Familien möchte der Gesetzgeber niemanden zu einer Aussage zwingen.

Welche Rechte hat der Angeklagte in der Hauptverhandlung?

Indessen hat der Angeklagte in der Hauptverhandlung das Recht, der Aussage des Zeugen beizuwohnen und diesen mit Fragen zu konfrontieren.

Was sollten sie als Beschuldigter und Angeklagter beauftragen?

Sie sollten zunächst als Beschuldigter und Angeklagter die Aussage verweigern und schleunigst einen Rechtsanwalt beauftragen. Gemeinsam wird dann die Verteidigungstaktik und Verteidigungsstrategie bestimmt.