Wann ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch gescheitert?
Lehnt ein Gläubiger den Zahlungsplan ab und besteht auch keine Möglichkeit, mit dem Gläubiger nach zu verhandeln, ist der außergerichtliche Einigungsversuch gescheitert. Lehnt allerdings mindestens die Hälfte der Gläubiger ab, gilt der Schuldenbereinigungsplan als gescheitert.
Wie lange haben Sie nach Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs Zeit den Insolvenzantrag einzureichen?
Im nächsten Schritt kann der Schuldner beim örtlich zuständigen Insolvenzgericht (Amtsgericht des Wohnortes) Insolvenzantrag stellen, was binnen sechs Monaten nach Scheitern des außergerichtlichen Eingungsversuches erfolgen muss.
Wie sieht ein Schuldenbereinigungsplan aus?
Im Schuldenbereinigungsplan kann zum Beispiel eine Einmalzahlung angeboten werden. Ein Beispiel: Belaufen sich die Gesamtschulden auf 10.000 Euro, der Schuldner kann aber nur 2.000 Euro insgesamt aufbringen, um alle Schulden zu bezahlen, dann beläuft sich die Quote auf 20 Prozent.
Welche Aufgabe hat das Insolvenzgericht?
Das Insolvenzgericht hat die Aufgabe, den Insolvenzantrag entgegenzunehmen, das Insolvenzverfahren bis zur Entscheidung auf Eröffnung des Verfahrens zu führen und nach der Eröffnung die dem Insolvenzverwalter obliegende Abwicklung des Verfahrens zu überwachen.
Was gilt für das Insolvenzverfahren?
Es gilt der Amtsermittlungsgrundsatz (§ 5 InsO), d.h. der Richter hat alle Umstände zu ermitteln, die für das Insolvenzverfahren von Bedeutung sind. Der Richter ordnet ggf. vorläufige Sicherungs- oder Zwangsmaßnahmen an und trifft die Entscheidung, ob das Verfahren eröffnet wird.
Wie ist der Rechtspfleger des Insolvenzgerichts zuständig?
Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der Rechtspfleger des Insolvenzgerichtes zuständig. Er leitet das Insolvenzverfahren, beruft die Gläubigerversammlung ein, trifft alle erforderlichen Entscheidungen und überwacht die Aufgaben des Insolvenzverwalters.
Ist der Richter zuständig für das eröffnete Insolvenzverfahren?
Der Richter ordnet ggf. vorläufige Sicherungs- oder Zwangsmaßnahmen an und trifft die Entscheidung, ob das Verfahren eröffnet wird. Im Fall der Eröffnung bestellt er den Verwalter, dem die Abwicklung des Verfahrens übertragen wird. Im eröffneten Insolvenzverfahren ist der Rechtspfleger zuständig.