Inhaltsverzeichnis
Wann Klage und wann Widerspruch?
Vor einer Klage muss grundsätzlich erst Widerspruch eingelegt werden (Vorverfahren), weil erst nach einem erfolglosen Widerspruch eine Klage zulässig ist. Durch das Widerspruchsverfahren werden die Gerichte entlastet.
Was passiert wenn man Klage eingereicht?
Nachdem Sie die Klage beim Gericht eingereicht haben, wird die Klageschrift der Gegenseite zugestellt. Innerhalb einer 2-Wochen-Frist muss der Beklagte sich schriftlich dazu äußern. Ansonsten ergeht ein Versäumnisurteil.
Wann ist ein Widerspruch möglich?
Sind Sie mit einem Verwaltungsakt (Bescheid) einer Behörde inhaltlich und im Ergebnis nicht einverstanden, können Sie gegen diesen in der Regel Widerspruch einlegen. Das Widerspruchsverfahren soll helfen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Wann lege ich Widerspruch ein?
Ein Widerspruch ist möglich, wenn: die Entscheidung der Behörde formal fehlerhaft ist. die Entscheidung der Behörde Ihre Rechte verletzt. Sie mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden sind.
Wie lange erhalten sie die Klage von dem Gericht?
Mit der Klage erhalten Sie nämlich vom Gericht eine Frist, innerhalb derer Sie dem Gericht mitteilen können, ob Sie sich gegen die Klage verteidigen und was Sie gegen die Klage vorzubringen haben. Üblicherweise erhalten Sie zunächst 14 Tage Zeit Ihre “Verteidigungsbereitschaft” anzuzeigen.
Wie können sie die Klage mündlich einreichen?
Sie können die Klage mündlich bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts einreichen. Vorteil: Die Beamten, die Ihre Klage zu Protokoll nehmen, können Sie unterstützen und achten auf Vollständigkeit. Sie können die Klageschrift auch schriftlich einreichen.
Wie lange brauchen sie die Klage zu verteidigen?
Fristen beachten! Mit der Klage erhalten Sie nämlich vom Gericht eine Frist, innerhalb derer Sie dem Gericht mitteilen können, ob Sie sich gegen die Klage verteidigen und was Sie gegen die Klage vorzubringen haben. Üblicherweise erhalten Sie zunächst 14 Tage Zeit Ihre “Verteidigungsbereitschaft” anzuzeigen.
Kann die Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden?
Vor dem Verwaltungsgericht, nicht vor dem Oberverwaltungsgericht/Verwaltungsgerichtshof und dem Bundesverwaltungsgericht, kann die Klage auch zur Niederschrift erhoben werden. Inhaltlich muss die Klage den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll auch einen bestimmten Antrag enthalten.