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Wann kommt der nächste Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar 2022 von derzeit 9,60 Euro auf 9,82 Euro. Das sieht die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung bislang vor. Laut Koalitionsvertrag soll der Mindestlohn schnellstmöglich auf 12 Euro erhöht werden.
Welchen Mindestlohn haben wir?
Mindestlohn-Entwicklung in Deutschland
Zeitpunkt | Gesetzlicher Mindestlohn pro Stunde (brutto) |
---|---|
2019 | 9,19 € |
2018 | 8,84 € |
2017 | 8,84 € |
2016 | 8,50 € |
Wann wird Stundenlohn erhöht?
Der Mindestlohn erhöht sich im neuen Jahr voraussichtlich in zwei Schritten auf 10,45 Euro. Die neue Bundesregierung verspricht für 2022 aber einen noch deutlicheren Anstieg. Die etwa 7,2 Millionen Menschen in Deutschland, die Mindestlohn bekommen, erhalten zum Jahreswechsel einen höheren Stundenlohn.
Was ist der gesetzliche Mindestlohn 2019 in Deutschland?
Januar 2019 in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindeststundenlohn von 9,19 Euro. Dieser Mindestlohn wird ab dem 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro steigen. Ausnahmen gelten für Jugendliche unter 18 Jahren, für Auszubildende, für bestimmte Praktikantinnen und Praktikanten,…
Wie hoch ist der Mindestlohn im zweiten Halbjahr 2021?
Januar 2021 steht grundsätzlich allen abhängig Beschäftigten ein Anspruch auf eine Vergütung von wenigstens 9,50 Euro brutto je Arbeitsstunde zu. Im zweiten Halbjahr 2021 wird dieser Betrag auf 9,60 Euro erhöht. Dies ist der gesetzlich festgelegte Mindestlohn.
Wie hoch ist der Mindeststundenlohn in Deutschland?
November 2018 ( BGB l. I, S. 1876) gilt seit dem 1. Januar 2019 in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindeststundenlohn von 9,19 Euro. Dieser Mindestlohn wird ab dem 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro steigen. Ausnahmen gelten für Jugendliche unter 18 Jahren, für Auszubildende, für bestimmte Praktikantinnen und Praktikanten,
Wie hoch ist der Mindestlohn für abhängig Beschäftigte?
Ab dem 1. Januar 2021 steht grundsätzlich allen abhängig Beschäftigten ein Anspruch auf eine Vergütung von wenigstens 9,50 Euro brutto je Arbeitsstunde zu. Im zweiten Halbjahr 2021 wird dieser Betrag auf 9,60 Euro erhöht. Dies ist der gesetzlich festgelegte Mindestlohn.