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Wann tritt Verzug bei einer Rechnung ein?
Mit dem Tag des Zugangs der Mahnung oder mit Ablauf des Tages, an dem die Leistung fällig war, beginnt der Verzug. Wurde kein Zahlungsziel eingeräumt oder keine Mahnung ausgestellt, wird die Rechnung am Tag des Zugangs fällig – nach 30 Tagen tritt der Verzug ein.
Wie verhalte ich mich bei einem Mahnbescheid?
Dem Schuldner stehen aber zwei Reaktionsmöglichkeiten zur Verfügung. Er kann die Forderung durch den Mahnbescheid anerkennen oder er kann eben Widerspruch einlegen. Normalerweise wird aber ein Widerspruch eingelegt, wenn der Schuldner mit der Forderung nicht einverstanden ist.
Wann ist eine Zahlung in Verzug?
Nach § 286 Absatz 3 Satz 1 BGB kommt der Schuldner einer Entgeltforderung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug, ohne dass es zusätzlich einer Mahnung des Gläubigers bedarf.
Wann kommt der Schuldner in Verzug?
Nach dem neuen Gesetz zum Zahlungsverzug kommt der Schuldner grundsätzlich 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug, sofern vom Gläubiger keine kürzere Frist gesetzt wurde.
Wie oft wird eine Rechnung abgemahnt?
Auch wenn es in der Praxis häufiger so gehandhabt wird, dass eine Rechnung bis zu drei Mal abgemahnt wird. Eine Pflicht hierfür besteht nicht. Ziel eines gerichtlichen Mahnverfahrens ist es, mittels Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid die ausstehende Geldschuld einzutreiben.
Was ist der wichtigste Ratschlag für eine zu hohe Rechnung?
Der wichtigste Ratschlag in Bezug auf eine fehlerhafte zu hohe Rechnung/Mahnung ist der, dass Sie unbedingt schriftlich reagieren sollten. Ein lediglich mündlicher oder telefonischer Widerspruch reicht nicht aus, da Sie diesen später kaum noch beweisen können.
Wie ist der Zahlungsverzug in der Rechnung geregelt?
Ausnahme: Der Schuldner ist in der Rechnung bereits ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass ein Zahlungsverzug ab einem bestimmten Zeitpunkt eintritt oder der Zahlungszeitpunkt ist vertraglich bzw. gesetzlich geregelt. Dies hat zur Folge, dass er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen für die Geldschuld zahlen muss.
Wie kann der Widerspruch gegen die Rechnung abgefasst werden?
Der eigentliche Widerspruch gegen die Rechnung kann formlos abgefasst sein. Das heißt, es genügt, wenn Sie klar herausstellen dass Sie die Rechnung nicht anerkennen und den Grund hierfür genau beschreiben. Ihre Begründung für den Rechnungswiderspruch sollte so ausführlich wie möglich sein.