Was bedeutet Geschaftsbereich BMVg?

Was bedeutet Geschäftsbereich BMVg?

Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) als Oberste Bundesbehörde unterstützt ihn bei dieser Aufgabe. Der dem Ministerium nachgeordnete Geschäftsbereich gliedert sich in militärische und zivile Organisationsbereiche, die jeweils den entsprechenden Abteilungsleitern des BMVg zugeordnet sind.

Welche Aufgaben hat das Verteidigungsministerium?

Das Bundesministerium der Verteidigung ist innerhalb der Bundesregierung das Fachressort für die militärische Verteidigung und alle Angelegenheiten der Bundeswehr. Es fungiert als höchste militärische Kommandobehörde und oberste Dienstbehörde für die Bundeswehrverwaltung.

Was sind die gesetzlichen Grundlagen für die Ernennung von Offizieren?

Offiziere sind als Einheitsführer Disziplinarvorgesetzte der ihnen truppendienstlich unterstellten Soldaten gemäß Wehrdisziplinarordnung. Maßgebliche gesetzliche Grundlagen für die Ernennung in einen der Dienstgrade für Offiziere trifft die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) und ergänzend die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 20/7.

Wer ist der Offizier der Bundeswehr?

Offizier der Bundeswehr ist, wer einen Dienstgrad trägt, der gemäß Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten Offizieren vorbehalten ist. Die Offiziere des Österreichischen Bundesheeres werden an der Theresianischen Militärakademie ausgebildet.

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Was ist die Legislative auf der Landesebene?

Auf der Landesebene ist die Legislative Aufgabe der Landesparlamente. Auf Stadt-, Kreis- und Gemeindeebene gibt es nach allgemeiner Auffassung keine Legislative. Der Grund dafür ist, dass es sich bei den Kommunen um Selbstverwaltungskörperschaften innerhalb der Landesexekutive des betreffenden Bundeslandes handelt.

Was sind die Grundkenntnisse für die Niederlassungserlaubnis?

Für den Erhalt der Niederlassungserlaubnis müssen Sie gute Kenntnisse der deutschen Sprache vorweisen können. Die Deutschkenntnisse müssen mindestens dem Sprachniveau B 1 entsprechen (§ 9 Abs. 2 S. 7 AufenthG). Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland