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Was ist ein Einbürgerungsanspruch?
Wer ununterbrochen seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und die weiteren unten beschriebenen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Einbürgerung. Bei einer erfolgreichen Teilnahme an einem Integrationskurs verkürzt sich die Dauer auf sieben Jahre.
Was macht man mit der einbürgerungsurkunde?
Mit der Einbürgerungsurkunde können Sie sich einen deutschen Personalausweis sowie einen deutschen Reisepass beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes ausstellen lassen. Zumindest eines dieser Dokumente müssen Sie in Deutschland besitzen, um sich gegebenenfalls ausweisen zu können.
Welche Kenntnisse benötigen sie für eine Einbürgerung in Deutschland?
Die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland werden in der Regel durch einen Einbürgerungstest nachgewiesen. Der Test besteht aus 33 Fragen, davon 3 landesbezogene Fragen, die nur für das jeweilige Bundesland zu beantworten sind, in dem Sie leben.
Wer ist der Ansprechpartner für eine Einbürgerung in Deutschland?
Erster Ansprechpartner kann hier die örtlich zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder sonstige konsularische Stelle) sein. Die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland werden in der Regel durch einen Einbürgerungstest nachgewiesen.
Wie können sie die Einbürgerung beantragen?
Die Einbürgerung müssen Sie beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der Einbürgerungsbehörde, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Eltern den Antrag stellen. Bei den Einbürgerungsvoraussetzungen und den Einbürgerungsgebühren sind in bestimmten Fällen Ausnahmen und Erleichterungen möglich.
Wie entsteht der Anspruch auf Einbürgerung in Deutschland?
Der Anspruch auf Einbürgerung entsteht, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen: Unbefristetes Aufenthaltsrecht der Aufenthaltserlaubnis zum Zeitpunkt der Einbürgerung Seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland