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Was passiert bei Unzuständigkeit des Gerichts?
Wird die Klage bei einem Gericht eingereicht, das örtlich oder sachlich unzuständig ist, so kann der Kläger gemäß § 281 ZPO den Ausspruch eines Prozessurteils durch einen Antrag auf Verweisung an das zuständige Gericht abwenden. Der Rechtsstreit wird bei dem neuen Gericht automatisch anhängig.
Was ist ein Verweisungsantrag?
Diese Verweisung erfolgt durch kurz zu begründenden Beschluss; den Parteien ist zuvor rechtliches Gehör zu gewähren. Stellt die klagende Partei einen Verweisungsantrag, obwohl das Gericht zuständig ist, kann es die Zulässigkeit der Klage durch Zwischenurteil gem. § 280 ZPO feststellen.
Was ist ein Verweisungsbeschluss?
Die Verweisung ergeht als Beschluss, je nach der jeweiligen Regelung entweder auf Antrag oder von Amts wegen, und ist für das Gericht, an das verwiesen wurde, hinsichtlich des Rechtsweges bindend. Das gilt auch für fehlerhafte Verweisungen.
Wie kann ein Urteil von einem höheren Gericht vorgelegt werden?
Ein Urteil, das ein Gericht gesprochen hat, kann in der Regel einem nächst höheren zur Überprüfung vorgelegt werden (Instanzenzug). Dazu muss man ein Rechtsmittel einlegen. Wird gegen ein Urteil der 1. Instanz das Rechtsmittel der Berufung eingelegt, muss ein höheres Gericht in 2.
Kann das Gericht Gerichtsgutachten ablehnen?
Das Gericht kann grundsätzlich Gerichtsgutachten ablehnen, wenn diese nicht den Anforderungen genügen oder Zweifel an der Objektivität des Sachverständigen aufkommen. In einem Gerichtsgutachten muss sowohl der Befund als auch das Zustandekommen der Ergebnisse genau dokumentiert werden.
Wie werden Gerichtsgutachten angefertigt?
Vor Gericht kann es unerlässlich werden, Sachverhalte mithilfe eines Gutachtens zu klären. Gerichtsgutachten werden in der Regel von einem Gericht beauftragt und von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu bestimmten Fachgebieten angefertigt.
Ist das Gutachten zulässig vor Gericht?
Vor der Anfertigung sollte geklärt werden, ob das Gutachten als solches vor Gericht zulässig ist und anerkannt wird. Das Gericht kann grundsätzlich Gerichtsgutachten ablehnen, wenn diese nicht den Anforderungen genügen oder Zweifel an der Objektivität des Sachverständigen aufkommen.