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Was umfasst das Recht auf Vertraulichkeit?
In seiner Entscheidung entwickelt das Gericht ein neues Grundrecht „auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“. Dieses Recht schützt den Betroffenen vor Zugriffen auf Computer, Netzwerke und vergleichbare Systeme, wenn diese Zugriffe sein Persönlichkeitsrecht gefährden.
Was ist das Computergrundrecht?
Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (umgangssprachlich auch als IT-Grundrecht, Computer-Grundrecht oder Grundrecht auf digitale Intimsphäre bezeichnet) ist ein in der Bundesrepublik Deutschland geltendes Grundrecht, welches vornehmlich dem Schutz von …
Wer genau hat das Grundgesetz beschlossen?
Der Parlamentarische Rat erarbeitet das Grundgesetz Diese Versammlung hieß: Parlamentarischer Rat. Der Parlamentarische Rat hatte 65 Mitglieder: Der Parlamentarische Rat trifft sich zum ersten Mal.
Was ist die Autorisierung?
Die Autorisierung ist die Einräumung von speziellen Rechten. War die Identifizierung einer Person erfolgreich, heißt es noch nicht automatisch, dass diese Person bereitgesellte Dienste und Leistungen nutzen darf. Darüber entscheidet die Autorisierung.
Ist die Autorisierung von Interviews gesetzlich vorgeschrieben?
Die Autorisierung von Interviews ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, auch in der aktuellen Fassung des Deutschen Pressekodex nicht, aber gängige Praxis im deutschsprachigen Raum geworden. Im Ausland, vor allem im englischsprachigen Journalismus, ist eine Autorisierung unüblich.
Was ist Autorisierung in der Informationstechnologie?
In der Informationstechnologie bezeichnet die Autorisierung das initiale Zuweisen und das wiederholt einleitende Überprüfen von Zugriffsrechten mittels spezieller Methoden bezüglich interessierter Systemnutzer zu Daten und zu Diensten . Die zwei häufigsten Spezialfälle sind:
Was versteht man unter Autorisierung im Zahlungsverkehr?
Autorisierung im Zahlungsverkehr Unter Autorisierung versteht man im Zahlungsdiensterecht die Zustimmung des zahlungspflichtigen Zahlers zu einem Zahlungsvorgang. Hierzu wird in § 675j Abs. 1 BGB angeordnet, dass nur mit der Autorisierung der Zahlungsvorgang gegenüber dem Zahler wirksam wird.