Welche Petitionen sind bei der Bundeskanzlei eingesehen?

Welche Petitionen sind bei der Bundeskanzlei eingesehen?

Diese können auf der Website des Kantons eingesehen werden. Die Bundeskanzlei nimmt die Petitionen, die an den Bundesrat gerichtet sind, entgegen. Sie übermittelt den Text einer Petition und die Anzahl Unterschriften dem zuständigen Departement. Die Unterschriften selber verbleiben bei der Bundeskanzlei.

Was ist eine eidgenössische Petition?

Jede Person – unabhängig von Alter oder Nationalität – hat das Recht, eine schriftliche Petition an eine eidgenössische Behörde zu richten. Die Behörde muss von der Petition Kenntnis nehmen. In der Regel gehen die Behörden aber weiter: Sie behandeln die Petitionen und antworten darauf.

Welche Rechte verleiht eine zulässige Petition?

17 GG verleiht demjenigen, der eine zulässige Petition einreicht, ein Recht darauf, dass die angegangene Stelle die Eingabe nicht nur entgegennimmt, sondern auch sachlich prüft und dem Petenten zum mindesten die Art der Erledigung schriftlich mitteilt.‘.

Wie kann ich eine Petition an das Europäische Parlament richten?

Gemäß des Artikels 194 des EG-Vertrages haben natürliche als auch juristische Personen, die ihren Wohnsitz in der EU nachweisen können, das Recht, eine Petition an das Europäische Parlament zu richten. Die Voraussetzung dabei wird sein, dass der Gegenstand dieser Petition in den Kompetenzbereich der EU fällt.

Hat die Petition keine Aussicht auf Erfolg?

Hat die Petition keine Aussicht auf Erfolg, hat der Petent sechs Wochen Zeit für einen Widerspruch. Ohne diesen wird das Verfahren beendet. Ein Widerspruch führt zu einer erneuten Beratung des Ausschusses, wenn auch nicht zwingend zur Abhilfe. .

Wie kann ich eine Petition elektronisch übersenden?

Sie muss ihren Initiator, Petent genannt, ausweisen. Seit 2005 gibt es die Möglichkeit, eine Petition über ein Online-Formular des Deutschen Bundestages elektronisch zu übersenden. . Liegt die Petition dem Ausschuss vor, bittet dieser die zuständigen Institutionen (z.B. Ministerien, Bundesämter) um eine Stellungnahme und prüft danach die Petition.