Welches Wahlrecht haben wir?

Welches Wahlrecht haben wir?

Nach den in Art. 38 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) festgelegten Wahlrechtsgrundsätzen ist die Wahl allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Das konkrete Wahlsystem wird hingegen durch ein einfaches Gesetz, das Bundeswahlgesetz, bestimmt.

Wie kann man vom Wahlrecht ausgeschlossen werden?

Nach § 45 Abs. 1 StGB verliert zwar, wer durch Strafurteil wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, also die Wählbarkeit, nicht aber das (aktive) Wahlrecht.

Was ist das Wahlrecht in Deutschland?

Das Wahlrecht ist ein wichtiger Bestandteil der Demokratie in Deutschland. Es bestimmt, dass das Volk ein Recht darauf hat, durch Wahlen zu bestimmen, wer seine Interessen im Bundestag vertreten soll. Ab welchem Alter dürfen Sie wählen? Gemäß Artikel 38 Absatz 2 Grundgesetz (GG) sind alle Menschen wahlberechtigt, die das 18.

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Was sind die Voraussetzungen für die Ausübung des aktiven Wahlrechts?

Für die Ausübung des aktiven Wahlrechts müssen gemäß § 12 des Bundeswahlgesetzes [ BWahlG] die folgenden Voraussetzungen vorliegen: Deutscher im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 GG; danach steht insbesondere denjenigen das Wahlrecht zu, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Welche Voraussetzungen ergeben sich für das passive Wahlrecht?

Das sog. passive Wahlrecht bestimmt, wer überhaupt gewählt werden darf. Für die Bundestagswahl ergeben sich die Voraussetzungen (Deutscher i.S.d. Art. 116 Abs. 1 GG; Mindestalter von 18 Jahren und kein Ausschluss des Wahlrechts) aus § 15 BWahlG. Entsprechende Gesetze finden sich auch auf Landesebene für die Landtags- und die Kommunalwahlen.

Was sind die wahlberechtigten Menschen?

Gemäß Artikel 38 Absatz 2 Grundgesetz (GG) sind alle Menschen wahlberechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mit diesem Alter kann sich eine Person auch zur Wahl stellen.