Wem untersteht das Kartellamt?

Wem untersteht das Kartellamt?

Das Bundeskartellamt ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Welche Behörde sind zuständig für die Überwachung von freigestellten Kartellen?

Bundeskartellamt

Bundeskartellamt — BKartA —
Stellung Bundesoberbehörde
Aufsichtsbehörde Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Gründung 1. Januar 1958
Hauptsitz Bonn, Nordrhein-Westfalen

Was prüft das Bundeskartellamt?

Das Bundeskartellamt prüft und bewertet dabei die Auswirkungen, die eine Fusion für den Wettbewerb haben wird. Überwiegen die wettbewerblichen Nachteile, kann ein Zusammenschlussvorhaben untersagt oder nur unter Bedingungen frei gegeben werden.

Für was ist das Kartellamt zuständig?

Aufgabe des Bundeskartellamts ist der Schutz des Wettbewerbs in Deutschland, eine zentrale ordnungspolitische Aufgabe in einer marktwirtschaftlich verfassten Wirtschaftsordnung. Das Bundeskartellamt befasst sich mit allen Wettbewerbsbeschränkungen, die sich in Deutschland auswirken.

Wer ist für die Sicherung des Wettbewerbs zuständig?

Die Freiheit des wirtschaftlichen Wettbewerbs wird in Deutschland durch zwei Gesetze geschützt: das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (PDF, 163 KB) und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Für das UWG ist das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) federführend zuständig.

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Warum kontrolliert das Bundeskartellamt Fusionen?

Das Bundeskartellamt soll Zusammenschlüsse verhindern, die den wirksamen Wettbewerb erheblich behindern.

Was ist Kartellkontrolle?

Das Kartellrecht überprüft Kartelle und soll dafür sorgen, dass kein Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung missbraucht. Das ist in der Praxis oft nicht so einfach wie es klingt – und die Politik hat da auch noch ein Wörtchen mitzureden.