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Wer bestimmt den Verfahrensbeistand?
Das Gericht hat vor Bestellung des Verfahrensbeistandes zu prüfen, ob keiner der gesetzlichen und natürlichen Vertreter des Minderjährigen Willens oder in der Lage ist, die Interessen des Minderjährigen zu wahren und ggf. zur Geltung zu bringen, da der Verfahrensbeistand nicht der gesetzliche Vertreter ist.
Wie schnell entscheidet das Familiengericht?
Das geschieht grundsätzlich ganz kindgerecht. Eine Entscheidung trifft das Familiengericht in aller Regel in diesem Termin nicht. Die Entscheidung wird anschließend nach ungefähr zwei Wochen per Post zugeschickt.
Welche Personen werden vor dem Familiengericht angehört?
Zeugen/Dritte werden vor dem Familiengericht grundsätzlich nicht angehört. Ausnahmen bilden hierbei ausschließlich fachbeteiligte Personen wie z.B. Sachverständige, die ein Gutachten erstellt haben. Ein Berechtigter verfasst also einen Schriftsatz oder lässt ihn verfassen und sendet ihn an das zuständige Amtsgericht.
Was gibt es bei einem Gerichtsverfahren vor dem Sozialgericht?
Bei einem Gerichtsverfahren vor dem Sozialgericht ist das anders. Denn hier gibt es eine besondere Regel: Menschen, die in Abhängigkeit zu einer Behörde, einem Amt oder einer Versicherung stehen, müssen nur die Kosten für den eigenen Anwalt oder die eigene Anwältin bezahlen, wenn sie verlieren.
Wie können sie die Klage bei jedem Gericht einreichen?
Im Grunde können Sie die Klage bei jedem Gericht einreichen. Ist das Gericht nicht zuständig, leitet es Ihre Klage an das zuständige Gericht weiter. Sie brauchen sich also keine Sorgen zu machen, ob Sie die Klage an das richtige Gericht geschickt haben. Am besten und schnellsten ist es, wenn Sie die Klage an das für Sie zuständige Gericht schicken.
Ist das Gerichtsverfahren für sie kostenlos?
Keine Kosten für das Gerichtsverfahren: Das reine Gerichtsverfahren am Sozialgericht ist für Sie kostenlos. Das gilt, wenn Sie mit einer Behörde, einem Amt, einer Versicherung oder Ähnlichem im Streit sind und es um Ihre Behinderung geht. Zum Beispiel, wenn Sie einen Antrag auf einen Grad der Behinderung gestellt haben.