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Wer ist die Verwaltung?
Zu den Verwaltungsaufgaben gehören u. a.: Finanz-, Personal-, Anlagen-, Ein- und Verkaufsverwaltung sowie das betriebliche Rechnungswesen. 2) Unter öffentlicher V. versteht man eine bestimmt geartete Tätigkeit des Staates oder anderer Träger der öffentlichen Gewalt.
Was zählt alles zur Leistungsverwaltung?
Von der Leistungsverwaltung wird hierbei gesprochen, wenn Verwaltungen für Bürger, Unternehmen und sonstige Leistungsempfänger (z.B. Vereine) öffentliche Leistungen (z.B. Dienstleistungen, Geldleistungen) bereitstellen.
Welche Formen der Verwaltung gibt es?
Bundesverwaltung
- Auswärtiger Dienst (8.700)
- Bundesfinanzverwaltung (48.000) Bundeszollverwaltung (34.000)
- Bundeswehrverwaltung (75.000; zukünftig 50.000)
- Bundespolizei (51.000)
- Bundeskriminalamt (5.500)
- Bundesanwaltschaft.
- Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (11.000)
- Kraftfahrt-Bundesamt (1.000)
Was versteht man mit dem Begriff Verwaltung?
Meist wird mit dem Begriff Verwaltung die öffentliche Verwaltung assoziiert, deren Haupttätigkeit in der Besorgung fremder Angelegenheiten besteht. Bei Unternehmen dagegen nimmt die Verwaltung Querschnitts- oder Servicefunktionen wahr und besorgt weitgehend eigene Angelegenheiten des Unternehmens.
Was ist eine öffentliche Verwaltung?
Öffentliche Verwaltung ist in einem Drei-Gewalten-System als der administrative Teil der vollziehenden Gewalt ( Exekutive ), der mit öffentlichen Aufgaben betraut ist. Regierungsarbeit in politischen Sinne, wird regelmäßig nicht als Teil der öffentlichen Verwaltung betrachtet. Träger der öffentlichen Verwaltung sind Behörden,
Was ist die Verwaltungsorganisation?
Der Vermerk ist eine lediglich interne Notiz. Man unterteilt die Verwaltung in die organisatorische, die materielle und die formelle Ebene. Mit der Verwaltungsorganisation ist der Verwaltungsapparat mit seinen Verwaltungsorganen, seinen Verwaltungsträgern sowie anderen Einrichtungen der Verwaltung gemeint.
Was ist die Funktion der Verwaltung in Unternehmen?
Die Verwaltung stellt in Unternehmen eine Querschnitts- oder Servicefunktion innerhalb der betrieblichen Funktionen dar, wobei die funktionale Tätigkeit einer Verwaltungsabteilung ein Arbeitsgebiet mit sämtlichen Aufgaben umfasst, die anderen betrieblichen Funktionen nicht sachgerecht zugeordnet werden können.