Wer leistete Widerstand im 2 Weltkrieg?

Wer leistete Widerstand im 2 Weltkrieg?

Getragen wurde der Widerstand von Männern und Frauen aus allen sozialen Schichten und politischen Lagern. Oppositionskreise in der Wehrmacht zählten ebenso dazu wie die Mitglieder der „Weißen Rose“, des „Kreisauer Kreises“ oder der „Roten Kapelle“.

Welche Gruppen leisteten Widerstand?

Der früheste und konsequenteste Widerstand gegen den Nationalsozialismus wurde von den Gruppen getragen, gegen die sich das NS-Regime zuerst gewendet hatte: Kommunisten, Sozialdemokraten und Gewerkschafter. Nach der Zerschlagung ihrer Organisationen agierten die Mitglieder häufig im Untergrund oder aus dem Exil.

Was war Stauffenbergs Ziel?

Die Gruppe um Stauffenberg plante einen militärischen Umsturz mit dem Ziel, Hitler auszuschalten und die nationalsozialistische Herrschaft sowie den Krieg zu beenden. Im Gegenzug wollten die Verschwörer die militärische Befehlsgewalt und die Regierungsverantwortung übernehmen.

In welcher Form konnte sich Widerstand im Dritten Reich bemerkbar machen?

Charakteristisch für den Widerstand gegen den Nationalsozialismus in Österreich ist die tiefe parteipolitische Fragmentierung, weswegen man grob zwischen linkem (Sozialisten, Kommunisten) und rechtem (bürgerlichem und katholischem) Widerstand unterscheiden kann.

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Was war das Ziel des Widerstands?

Ziel des Widerstands war – wie auch das Widerstandsrecht im Grundgesetz festlegt – die Verteidigung bzw. Wiederherstellung des Status quo ante – des Zustands, der vor dem Beginn der Tyrannenherrschaft existierte. Widerstand setzt sich hier also von revolutionären Handlungen ab, die auf einen Umsturz der Ordnung zielen.

Was ist ein elektrischer Widerstand?

Wenn ein Leiter einen elektrischen Widerstand hat, geht elektrische Energie „verloren“. Wird sie vollständig Wärme umgesetzt, nennt man diese Joule’sche Wärme und der Widerstand einen Ohm’schen Widerstand.

Was ist das Widerstandsrecht in der Bundesrepublik?

Widerstandsrecht. Das Widerstandsrecht in der Bundesrepublik ist im Grundgesetz in Artikel 20 Absatz 4 geregelt. Dort wird jedem Bürger „gegen jeden, der es unternimmt, diese [die bundesrepublikanische] Ordnung zu beseitigen“, das Recht zum Widerstand zugesprochen, „wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“.

Wie ist das Widerstandsrecht geregelt?

Das Widerstandsrecht ist im Grundgesetz Artikel 20 Absatz 4 geregelt. Dort heißt es: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“