Wie lange gilt eine Bilanz?

Wie lange gilt eine Bilanz?

Bilanzen werden gewöhnlich zum Ende jedes Geschäftsjahres für einen Zeitraum von höchstens zwölf Monaten erstellt, beispielsweise auf den 31. Dezember (Bilanzstichtag) eines Jahres.

Bis wann muss eine GmbH den Jahresabschluss erstellen?

Für die Erstellung der Steuerbilanz ist unabhängig von der Größe der GmbH der regelmäßige Abgabezeitpunkt der 31. Juli des Folgejahres. Erstellt bei Ihnen ein Steuerberater Jahresabschluss nebst Steuererklärungen, verlängert sich die Frist noch einmal bis Ende Februar des darauffolgenden Kalenderjahres.

Wie ist ein Wirtschaftsjahr definiert?

bestimmter Zeitraum, für den die Ergebnisse eines Betriebes regelmäßig abschließend (Inventur und Bilanz) buchmäßig festgestellt werden. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem im § 240 HGB erwähnten Geschäftsjahr und umfasst i.d.R. zwölf Monate.

Was ist das Geschäftsjahr?

Geschäftsjahr. Das Geschäftsjahr (im Steuerrecht: Wirtschaftsjahr, in der Schweiz: Steuerperiode; englisch financial year) ist der Zeitraum, für den Unternehmen oder andere Wirtschaftssubjekte das Ergebnis ihrer Geschäftstätigkeit in einem Jahresabschluss zusammenfassen und dabei den Zeitraum zwischen zwei Bilanzstichtagen berücksichtigen.

LESEN SIE AUCH:   Wie lange ist eine baumwollfaser?

Wann beginnt das Geschäftsjahr mit der Eröffnungsbilanz?

Technisch beginnt das Geschäftsjahr mit der Eröffnungsbilanz und endet am Bilanzstichtag, der höchstens 12 Monate nach dem Eröffnungsstichtag liegen darf ( § 240 Abs. 2 Satz 2 HGB). Regelfall ist die Übereinstimmung des Geschäftsjahres mit dem Kalenderjahr, Abweichungen sind jedoch zulässig.

Was ist der Rechtsbegriff des Geschäftsjahres?

Der Rechtsbegriff des Geschäftsjahres wird im Handelsgesetzbuch ( § 242 HGB) verwendet, der Begriff des Wirtschaftsjahres im Einkommensteuergesetz ( § 4a EStG) und nach allgemeinem Sprachgebrauch auch im Recht der Wohnungseigentümergemeinschaft ( § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG ).

Ist die Übereinstimmung mit dem Kalenderjahr zulässig?

Regelfall ist die Übereinstimmung des Geschäftsjahres mit dem Kalenderjahr, Abweichungen sind jedoch zulässig. Dabei ist allerdings zu beachten, dass das einmal gewählte Geschäftsjahr in der Regel wegen des Grundsatzes der Bilanzkontinuität beizubehalten ist.