Wie muss man die B-Lizenz erwerben?

Wie muss man die B-Lizenz erwerben?

Um beispielsweise die B-Lizenz zu erwerben, muss man im Besitz der C-Lizenz sein; für die A-Lizenz ist die B-Lizenz die Voraussetzung usw. Die Kandidaten müssen ihrer schriftlichen Bewerbung umfangreiche Unterlagen beilegen (ärztliches und polizeiliches Zeugnis, Erste-Hilfe-Schein etc.) und grundsätzliche Eignungstests bestehen.

Wer kann als A-Lizenz-Trainer werden?

A-Lizenz-Trainer kann wiederum nur derjenige werden, der eine einjährige Tätigkeit als B-Lizenz-Trainer nachweisen kann. Für den Fußball-Lehrer müssen die Bewerber mindestens ein Jahr als verantwortlicher Seniorentrainer in der Regionalliga oder in der 5.

Was ist die dritte Stufe der UEFA-Lizenz?

Die dritte Stufe ist die „A-Lizenz“ (UEFA A Level) und schließlich folgt als höchste Qualifikation die „Fußball-Lehrer-Lizenz“ (UEFA Pro Level). Hierarchisch untergeordnet sind verschiedene Basisqualifikationen wie der „Trainer C – Breitenfußball“ oder als Lizenzvorstufe der „Teamleiter“ für Kinder, Jugendliche,…

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Wie ist das DFB Lizenzsystem aufgebaut?

Das Lizenzsystem des DFB ist vierstufig aufgebaut. Auf der untersten Ebene befindet sich die „Trainer-C-Lizenz“ (UEFA B Level), darüber kommt die „B-Lizenz „(UEFA B Level).

Wie haftet der Lizenzgeber für die lizenzierte Lehre?

Der Lizenzgeber haftet für die technische Ausführbarkeit und Brauchbarkeit der lizenzierten Lehre nach Grundsätzen des Sachmängelhaftung, nicht auch für deren wirtschaftliche Verwertbarkeit. Arbeiten zur Herbeiführung der Marktreife und die Möglichkeit sinnvoller wirtschaftlicher Verwertung liegen regelmäßig im Risikobereich des Lizenznehmers.

Ist die einfache Lizenz übertragbar?

Die einfache Lizenz ist nicht übertragbar, der ausschließliche Lizenzvertrag ist ohne nähere persönliche Bindung der Vertragspartner grundsätzlich vererblich und übertragbar, soweit der Vertrag nichts anderes bestimmt.

Warum wird der Begriff ‚Lizenz‘ nicht benutzt?

Auch wird der Begriff ‚Lizenz‘ nicht durchgehend verwendet. So nennt man die Lizenz im Urheberrecht das Nutzungsrecht. Die beiden Begriffe sind jedoch synonym. Die Lizenz ist zwar in allen Rechtsbereichen in ihrer Bedeutung akzeptiert, doch fehlt bislang eine gesetzliche Legaldefinition.