Wie viele Generalanwälte EuGH?
Elf Generalanwälte unterstützen die Arbeit des Gerichts bei der Rechtsfindung. Der EuGH umfasst den Gerichtshof, das Gericht und die Fachgerichte. Die Richterinnen und Richter sind für jeweils sechs Jahre im Amt.
Was ist ein schlussantrag?
8 Generalanwälte unterstützen in völliger Unparteilichkeit und Unabhängigkeit den Europäischen Gerichtshof (EuGH) und erstellen Rechtsgutachten („Schlussanträge“), an die der EuGH nicht gebunden ist, denen er aber in der Regel folgt.
Wie viele Richter aus der Bundesrepublik Deutschland gibt es am EuGH?
Derzeit besteht der Gerichtshof aus 27 Richtern und elf Generalanwälten.
Was macht ein Generalanwalt?
Der Generalanwalt hat die Aufgabe, nach der mündlichen Verhandlung öffentlich und in völliger Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einen Vorschlag für ein Urteil in der Form von begründeten Schlussanträgen zu stellen, soweit nach der Satzung des Gerichtshofs seine Mitwirkung erforderlich ist.
Wie werden die Generalanwälte ernannt?
Die Generalanwälte werden durch einen einstimmigen Beschluss der Regierungen der Mitgliedstaaten nach Anhörung des gemäß Art. 255 AEUV gebildeten Expertenausschusses ernannt, was de facto einem einstimmigen Beschluss des Rates der Europäischen Union entspricht.
Was trägt der Generalanwalt dem Gerichtshof vor?
Einige Wochen später, wiederum in öffentlicher Sitzung, trägt der Generalanwalt dem Gerichtshof seine Schlussanträge vor. Darin geht er insbesondere auf die rechtlichen Fragen des Rechtsstreits ein und schlägt dem Gerichtshof in völliger Unabhängigkeit die Entscheidung vor, die seiner Meinung nach in dem Rechtsstreit ergehen sollte.
Wann wird die Zahl der Generalanwälte auf 11 erhöht?
Anlässlich der Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon erklärten die Mitgliedstaaten, dass die Zahl der Generalanwälte auf 11 erhöht werden solle, wenn dies der Gerichtshof beantragt. Im Juni 2013 wurde beschlossen, die Zahl der Generalanwälte baldmöglichst auf neun und vom Oktober 2015 an auf 11 zu erhöhen.
Wie werden die Generalanwälte besetzt?
Die verbleibenden fünf Generalanwälte werden nach einem Rotationsprinzip mit Vertretern der kleinen Mitgliedstaaten besetzt. Derzeit ist die folgende Reihenfolge vorgesehen: Schweden, Belgien, Bulgarien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Irland, Griechenland, Zypern, Lettland,…