Wo lebte Plinius der Jungere?

Wo lebte Plinius der Jüngere?

Como
Plinius der Jüngere/Bisherige Wohnorte

Wo war Plinius?

Plinius wurde wahrscheinlich im Jahr 61 oder 62 in Novum Comum, dem heutigen Como, als Gaius Caecilius in Oberitalien geboren, das zu Zeiten Gaius Iulius Caesars zur Kolonie römischer Bürger (colonia civium Romanorum) erhoben worden war.

Wann hat Plinius der Jüngere gelebt?

Plinius der Jüngere (ca. 62 – ca. 112 n. Chr.)

Wie starb Plinius der Jüngere?

Bithynien, Türkei
Plinius der Jüngere/Verstorben

Wann starb Plinius?

79 n. Chr.
Plinius der Ältere/Sterbedatum

Warum schrieb Plinius seine Briefe?

Sie geben detaillierte Einblicke, sowohl in das Alltags- als auch in das politische Leben und in die gesellschaftlichen Verhältnisse in Rom. Enthalten sind persönliche Anliegen und Beziehungen, Reflexionen über Politik, Rechts- und Gerichtswesen, Literatur und Kultur, Bildungsfragen, daneben Landschaftsschilderungen.

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Warum veröffentlichte Plinius seine Briefe?

Als Statthalter in der griechischen Provinz Bithynien pflegt Plinius einen intensiven Briefwechsel mit Kaiser Trajan. Er ist offenbar in die Provinz entsandt worden, um in einer von Korruption und Misswirtschaft durchsetzten Verwaltung aufzuräumen.

Wann schrieb Plinius seine Briefe?

Die Plinius-Briefe sind eine Sammlung von Briefen (lateinisch Epistulae) des römischen Schriftstellers Plinius der Jüngere (61 oder 62 – ca. 114).

Was kritisiert Kaiser Trajan an Plinius Untersuchung gegen die Christen?

Er war in seiner Entscheidungsbefugnis über die Christen zu richten überfordert und holte um 112 per Brief bei seinem Kaiser Rat ein. Plinius schrieb, daß er „Gerichtsverhandlungen gegen Christen noch nie beigewohnt“ habe und dementsprechend nicht wisse, „was und wieweit man zu strafen oder zu untersuchen pflegt“.

Wie beschreibt Plinius die Christen?

Demnach genügte ihm die bloße Zugehörigkeit zum Christentum einer Person, um sie zum Tode zu verurteilen. Damit beantwortete er seine anfangs aufgeworfene Frage selbst, indem er in dem Namen selbst (nomen ipsum) ein strafwürdiges Vergehen sah.