Ist die Gründung politischer Parteien frei?
Die Gründung politischer Parteien ist frei, sofern sich die Anliegen der Partei nicht gegen Staat oder Verfassung richten und nicht gegen das Verbotsgesetz verstoßen. Wer eine politische Partei gründen will, hat Satzungen zu beschließen und diese zu veröffentlichen und beim Bundesministerium für Inneres zu hinterlegen.
Was sind die Voraussetzungen für die Gründung einer Partei?
Eines Gründungsvertrages mit dem Willen der Beteiligten, eine Partei zu gründen; Eines Beschlusses über das Parteiprogramm; Eines Beschlusses über die Parteisatzung; Der (geheimen) Wahl des Parteivorstandes in der Zusammensetzung wie in der Satzung vorgesehen (mindestens jedoch drei Mitglieder);
Wie unterscheiden sich die Namen politischer Parteien voneinander?
Der Name einer Partei muss sich von dem Namen einer bereits bestehenden Partei deutlich unterscheiden; das Gleiche gilt für Kurzbezeichnungen. Die Namen politischer Parteien unterscheiden sich nicht deutlich voneinander, wenn sie in einem wesentlichen Bestandteil übereinstimmen ( BGH, Urteil vom 28.01.1981, Az.:
Was ist eine politische Partei?
Demnach ist eine politische Partei eine „dauernd organisierte Verbindung, die durch gemeinsame Tätigkeit auf eine umfassende Beeinflussung der politischen Willensbildung abzielt, insbesondere durch Teilnahme an Wahlen zu allgemeinen Vertretungskörpern und dem Europäischen Parlament“.
Eine politische Partei (von lateinisch „pars“: Teil, Richtung) ist ein Zusammenschluss von Personen mit weitgehend übereinstimmenden Vorstellungen über die Gestaltung eines Gemeinwesens (Staat, Gemeinde).
Was sind die Parteien der Weltanschauung?
Es sind Parteien, die einer „Weltanschauung“ verpflichtet sind, der Aufklärung, der christlichen Moral, dem Liberalismus, der gesellschaftlichen Solidarität. Der Ausdruck „Weltanschauung“ sagt es schon: Es geht um eine ganzheitliche Anschauung darüber, welche Stellung der Mensch „in der Welt“ hat.
Was waren die Programme der Parteien der Deutschen Nationalversammlung?
Die Programme der Parteien der Deutschen Nationalversammlung in Frankfurt/M., in: Grab, 1848, S. 130-136) Deutschland verfügte nun über eine Nationalversammlung. Gleichzeitig amtierten die Fürsten, Herzöge und Könige als Souveräne der Einzelstaaten weiter.