Ist ein Nahrungserganzungsmittel ein Medizinprodukt?

Ist ein Nahrungsergänzungsmittel ein Medizinprodukt?

Im Unterschied zu den Nahrungsergänzungsmitteln enthält ein Medizinprodukt eine Produktinformation (Gebrauchsanweisung), mit welcher der Hersteller über den Zweck, die korrekte Verwendung, über Vorsichtsmassnahmen und Nebenwirkungen informiert. Dabei dürfen die konkreten Anwendungsgebiete genannt werden.

Sind Vitaminpräparate Arzneimittel?

Vitaminpräparate können sowohl zu den Lebensmitteln als auch zu den Arzneimitteln gezählt werden. Bestimmte Vitamine sind in festgelegter Dosierung als Lebensmittelzusatz (Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs) erlaubt.

Welche besonderen Anforderungen müssen Arzneimittel Medikamente im Vergleich zu Nahrungsergänzungsmitteln erfüllen?

Grundsätzlich gilt: Arzneimittel sollen Krankheiten heilen – Nahrungsergänzungsmittel nicht. Sie dienen nur der Ergänzung der allgemeinen Ernährung. Dementsprechend dürfen Nahrungsergänzungsmittel nicht als Arzneimittel verkauft werden oder aufgemacht sein.

Warum sind Nahrungsergänzungsmittel nicht zugelassen?

Weil Nahrungsergänzungsmittel aus rechtlicher Sicht Lebensmittel sind, müssen sie kein Zulassungsverfahren durchlaufen, und kommen damit ohne behördliche Prüfung von Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit auf den Markt. Für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften ist allein der Hersteller, Händler oder Importeur zuständig.

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Was sind Nahrungsergänzungsmittel?

Es sind Konzentrate von Nährstoffen oder anderen Stoffen, die in dosierter Form zum Beispiel als Kapseln, Tabletten, Pillen, Pulverbeutel oder Flüssigampullen in Verkehr gebracht werden und ernährungs­spezifisch oder physiologisch wirksam sein sollen. Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel, Betäubungsmittel oder psychoaktive Substanzen.

Wer ist zuständig für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften?

Für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften ist allein der Hersteller, Händler oder Importeur zuständig. Ausgenommen davon sind lediglich neuartige Lebensmittel. Vor Inverkehrbringen müssen Nahrungsergänzungsmittel lediglich beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angezeigt werden.

Kann man Nahrungsergänzungsmittel vor Inverkehrbringen?

Vor Inverkehrbringen müssen Nahrungsergänzungsmittel lediglich beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angezeigt werden. Hier reicht es, den Namen des Produkts und des Verantwortlichen (Hersteller, Händler oder Importeur) zu benennen sowie ein Muster des Etiketts beizufügen.