Ist es eine Betriebsvereinbarung zum Rauchverbot am Arbeitsplatz?

Ist es eine Betriebsvereinbarung zum Rauchverbot am Arbeitsplatz?

Enthält eine Betriebsvereinbarung Regelungen zum Rauchverbot am Arbeitsplatz und Sie halten sich als Arbeitnehmer nicht daran, kann Ihnen zunächst eine Abmahnung drohen. Das Gleiche gilt, wenn sich Vorschriften im Arbeitsvertrag befinden, die das Rauchen auf der Arbeit verbieten, und Sie dagegen verstoßen.

Hat der Arbeitgeber ein allgemeines Rauchverbot erlassen?

Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.“ Demzufolge ist der Arbeitgeber zunächst einmal dazu verpflichtet, die Interessen der Nichtraucher über die der Raucher zu stellen.

Ist das Rauchverbot für beide Parteien akzeptabel?

In Bezug auf das Rauchverbot am Arbeitsplatz sollte eine solche Vereinbarung jedoch nicht eine der beiden Gruppen bevorzugen. Meist ist es mit einem Aushang über ein Rauchverbot im Betrieb nicht getan. Vielmehr sollte es darum gehen, einen Kompromiss zu finden, der für beide Parteien akzeptabel ist.

Wer hat einen Anspruch auf einen Raucherraum oder ähnliches?

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Einen Anspruch auf einen Raucherraum oder Ähnliches haben Mitarbeiter übrigens nicht. Das Gleiche gilt für Zigarettenpausen an sich. In beiden Fällen sind sie auf die Kulanz des Arbeitgebers angewiesen. Vergütet werden Raucherpausen übrigens nicht – die Zeit, die für das Rauchen drauf geht, müssen Arbeitnehmer in der Regel nacharbeiten.

Was dürfen sie für den eigenen Wohnraum geltend machen?

Für den eigenen Wohnraum dürfen Sie natürlich keine Abschreibungen geltend machen. Die Aufteilung der Anschaffungskosten kann anhand der Flächenanteile vorgenommen werden. Im Mehrfamilienhaus bewohnt der Besitzer die Wohnung im Obergeschoss mit einer Wohnfläche von 100 qm.

Warum dürfen Grundstücke nicht abgeschrieben werden?

Grundstücke können nicht abgeschrieben werden Grundstücke können nicht verschleißen – ihre Nutzungsdauer ist unbeschränkt. Daher gibt es hier keine Abschreibung. Für Gebäude schreibt der Gesetzgeber die jährliche Abschreibungsrate genau vor. Doch wenn im Kaufvertrag nur ein Preis für Gebäude mit Grundstück steht, wird es schwierig.