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Können Überstunden gezwungen werden?
Grundsätzlich sind Überstunden gesetzlich nicht geregelt. Deshalb beruhen die Regelungen bezüglich Überstunden in der Regel auf dem Arbeitsvertrag. Allerdings darf der Arbeitgeber nicht immer einfach Überstunden anordnen. Weiterhin dürfen die Überstunden nicht willkürlich angeordnet werden.
Kann ich nein zu Überstunden sagen?
Ja, prinzipiell haben Sie tatsächlich das Recht, „Nein“ zu Überstunden zu sagen. Das Direktionsrecht, auch Weisungsrecht genannt, des Arbeitgebers gibt ihm nicht die Macht, einseitig die Vertragsbedingungen zu ändern. Sie schulden ihm also prinzipiell nur die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung sowie Arbeitszeit.
Was passiert wenn man Überstunden verweigert?
Generell von Überstunden freistellen müssen Arbeitgeber*innen aber nur, wenn Arbeitnehmer*innen dies vorher ausdrücklich verlangt haben. Eine Verweigerung von Überstunden ohne vorher die Freistellung verlangt zu haben, kann wie bei gesunden Mitarbeitern Abmahnung und Kündigung zur Folge haben.
Was gilt im Arbeitsrecht für Überstunden?
Im Arbeitsrecht gibt es keine Regelungen, die sich mit Überstunden befassen. Es gilt damit im Sinne des zivilrechtlichen Grundsatzes der Vertragsautonomie, in erster Linie das, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Allerdings haben sich einige Grundsätze aus der gängigen Rechtsprechung entwickelt, die regelmäßig zu beachten sind:
Wie lange darf der Arbeitgeber die Überstunden verlangen?
Sie kann vom Chef auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von bis zu sechs Monaten ein (Freizeit-) Ausgleich geschaffen wird. Ziel muss es sein, dass die acht Stunden im Mittel nicht überschritten werden, heißt es in Paragraf 3 ArbZG. Auch an Sonn- und Feiertagen darf der Arbeitgeber Überstunden verlangen.
Hat der Arbeitgeber die Anordnung von Überstunden im Auge behalten?
Der Arbeitgeber hat bei Anordnung von Überstunden die Interessen des Arbeitnehmers im Auge zu behalten. Sprechen private Gründe gegen die Leistung von Überstunden, dann kann sie der Arbeitnehmer verweigern.
Kann ich die Zustimmung zu Überstunden verweigern?
Ohne Zustimmung des Betriebsrates können Arbeitnehmer die Zustimmung zu Überstunden verweigern, da es sich um eine einseitige Anordnung handelt. Sie ist unwirksam, da das Recht der Mitbestimmung nicht beachtet wurde . Allerdings ist zu beachten, dass es sich um ein kollektivvertragliches Recht handelt,…