Wann muss bestellte Ware geliefert werden?

Wann muss bestellte Ware geliefert werden?

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, muss Ihnen das Unternehmen die Ware spätestens innerhalb von 30 Tagen nach dem Vertragsabschluss liefern. Wenn der Onlineshop Ihnen die Ware nicht innerhalb des vereinbarten Lieferzeitraums liefert, können Sie unter Setzung einer Nachfrist vom Kaufvertrag zurücktreten.

Warum müssen gerade bei online abgeschlossenen Verträgen einige Informationen vor dem Vertragsschluss übermittelt werden?

Da es für den Kunden eine sehr wichtige Information ist, wann sein Klick verbindlich wird, muss eine Information zum Vertragsschluss auf der Bestellseite (z.B. über dem Bestellbutton) erfolgen. Wird diese Information im Online-Shop nicht erteilt, so beginnt auch die Widerrufsfrist nicht zu laufen.

Kann ich auf bestellte Ware bestehen?

Darf der Kunde auf die Lieferung bestehen? Sie können einen einmal geschlossenen Kaufvertrag nicht einfach so stornieren und bleiben grundsätzlich zur Lieferung der Ware verpflichtet. In einigen Ausnahmefällen erlischt ihre Leistungspflicht jedoch trotzdem.

LESEN SIE AUCH:   Wie lange in Mexiko ohne Visum?

Bis wann muss bezahlte Ware geliefert werden?

Sie können dem Händler eine angemessene Frist (14 Tage) setzen, zu der er Ihre Bestellung liefern soll. Diese Frist setzen Sie am besten in einem Brief per Einschreiben.

Wann ist ein Online Kauf rechtsgültig?

Spätestens indem der Verkäufer die bestellte Ware liefert, nimmt er das Angebot des Kunden an und ein Kaufvertrag liegt vor. Allerdings gilt das nur, wenn auch tatsächlich die bestellte Ware geliefert wurde. Das bestätigt ein Urteil des Amtsgerichts München, bei dem es um die Bestellung einer Verpackungsmaschine ging.

Wann darf eine Bestellung storniert werden?

Dem Händler kann eine Stornierungsmöglichkeit zustehen, wenn überhaupt kein Kaufvertrag zustande gekommen ist, wenn er seine Annahmeerklärung wirksam angefochten hat oder aber, wenn dem Händler die Lieferung schlicht unmöglich ist. Diese Gründe sind an strengen rechtlichen Voraussetzungen zu messen.