Wann mussen sie einen Nutzungsanderungsantrag stellen?

Wann müssen sie einen Nutzungsänderungsantrag stellen?

Einen Nutzungsänderungsantrag werden Sie dann stellen müssen, wenn Sie Gebäude oder Räumlichkeiten anders nutzen möchten, als es bislang durch die Bauamtsbehörde genehmigt worden ist.

Wie hoch werden die nutzungsänderungsanträge?

Wie hoch diese Kosten sein werden, hängt von den jeweiligen Städte- und Gemeinden sowie der neuen Nutzungsart ab. Der Nutzungsänderungsantrag selber kann zwischen 1000,- € bis 4000,- € kosten.

Was ist wichtig für einen Verschlimmerungsantrag?

Wichtig für einen erfolgreichen Verschlimmerungsantrag ist, dass gesundheitliche Veränderungen seit mindestens sechs Monaten vorliegen müssen. Bevor der Antrag beim Versorgungsamt oder beim Amt für soziale Angelegenheiten eingereicht wird, sollten Sie sich vier wichtige Fragen stellen:

Ist der Antrag grundsätzlich bewilligt?

Oder dass Dein Antrag zwar grundsätzlich bewilligt wird, aber beispielsweise mit Einschränkungen. Die Entscheidung, die die zuständige Stelle zu Deinem Antrag getroffen hat, musst Du nicht stillschweigend akzeptieren. Im Normalfall kannst Du nämlich Widerspruch einlegen.

Was ist eine Änderungskündigung?

Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Seiten des Arbeitgebers, welche mit dem Angebot verbunden ist, einen neuen Vertrag abzuschließen, um es zu geänderten Bedingungen fortzusetzen, § 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Dem Arbeitgeber ist es nicht erlaubt, einzelne Teile eines Arbeitsvertrages zu kündigen.

Ist eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig?

Grundsätzlich sind Nutzungsänderungen genehmigungspflichtig. Die jeweiligen Landesbauordnungen sehen allerdings für einige Fälle auch eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht vor, so auch die Niedersächsische Bauordnung. Es ist allerdings zu beachten, dass eine Nutzungsänderung – auch wenn keine…