Warum benötigen sie kein Visum für einen EU-Bürger?
Sie benötigen kein Visum: wenn Sie eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers besitzen, die von einem beliebigen EU-Land (mit Ausnahme des Herkunftslandes Ihres Ehepartners) nach EU-Recht ausgestellt wurde.
Wer muss ein Familienmitglied eines EEA-Staatsangehörigen sein?
Sie müssen ein Familienmitglied ersten Grades eines EU- oder EEA-Staatsangehörigen sein (Ehepartner oder Kind unter 21 Jahren). Sie müssen nachweislich in Ihrem Reiseland oder dem Aufenthaltsland innerhalb des Schengenraums mit diesem EU- oder EEA-Staatsangehörigen zusammentreffen.
Ist eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers erforderlich?
Wenn Sie eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers besitzen und ohne Ihren Ehepartner mit Unionsbürgerschaft in ein anderes EU-/EWR-Land reisen, müssen Sie für die Einreise ein Visum beantragen.
Wie können sie ihre Familienangehörigen in die EU begleiten?
Nach den EU-Vorschriften genießen Ihre Familienangehörigen, selbst wenn sie aus Nicht-EU-Ländern stammen, dieselben Rechte wie Familienangehörige aus der EU. Sie können Sie also in ein anderes EU-Land begleiten oder dorthin nachkommen. Voraussetzung ist ein gültiger Reisepass, den Ihre Familienangehörigen stets bei sich haben sollten.
Was benötigen sie für einen Reisepass in die EU?
Wenn Sie als Nicht-EU-Bürger/in die EU besuchen oder innerhalb der EU reisen wollen, benötigen Sie einen Reisepass, der nach Ihrer geplanten Abreise aus dem besuchten EU-Land noch mindestens drei Monate gültig ist und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt wurde; außerdem möglicherweise ein Visum.
Ist ihr Ehepartner nach Deutschland zurückkehren?
Wenn Sie mit Ihrem Ehepartner nach Deutschland zurückkehren, nachdem Sie selbst in einem anderen EU -Mitgliedstaat Freizügigkeitsrechte nach dem AEUV-Vertrag wahrgenommen haben ( sog. „Rückkehrfälle“), gilt für Ihren Ehepartner das Gemeinschaftsrecht. Ob Ihr Ehepartner ein Visum benötigt oder nicht, können Sie hier nachlesen.
Wie lange brauchen Staatsangehörige eine EU-Visum zu besuchen?
Um die genauen Anforderungen in Erfahrung zu bringen, wenden Sie sich an die konsularischen Vertretungen des betreffenden EU-Landes. Staatsangehörige einiger Länder benötigen kein Visum, wenn sie die EU für höchstens drei Monate besuchen möchten.