Warum innerbetrieblicher Schadensausgleich?

Warum innerbetrieblicher Schadensausgleich?

Der Begriff „innerbetrieblicher Schadensausgleich“ stammt aus dem Arbeitsrecht. Er stellt eine Haftungsbeschränkung zugunsten des Arbeitnehmers dar. Das bedeutet, dass wenn der Arbeitnehmer einen Schaden mit einfacher Fahrlässigkeit verschuldet er gar nicht haftet.

Warum werden Arbeitnehmer Haftungsrechtlich privilegiert?

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine entsprechende Privilegierung des Arbeitnehmers angemessen ist, weil der Arbeitgeber grundsätzlich das Betriebsrisiko trägt. Die mit der Organisation seines Betriebes verbundenen Risiken sind ihm daher grundsätzlich auferlegt.

Wann müssen Arbeitgeber einen Arbeitsunfall melden?

Liegt ein Arbeitsunfall vor, müssen Arbeitgeber gemäß § 193 SGB VII dem Unfallversicherungsträger diesen Vorfall sofort anzeigen. Dies gilt dann, wenn der versicherte Arbeitnehmer so verletzt ist, dass er mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Für die Meldung hat der Arbeitgeber drei Tage Zeit.

Wann handelt es sich um einen Arbeitsunfall?

Wann es sich um einen Arbeitsunfall handelt, legen die Vorschriften des Sozialgesetzbuchs (SGB) siebter Teil fest. Nach § 8 SGB VII liegt ein Arbeitsunfall vor, wenn ein versicherter Arbeitnehmer wegen einer Tätigkeit einen Unfall erleidet, die in direktem Zusammenhang mit seiner Arbeit steht. Die Folgen, die das Gesetz meint, können sein:

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Ist der Arbeitgeber in der Pflicht den Arbeitsunfall bei der BG zu melden?

Der Arbeitgeber steht in der Pflicht den Arbeitsunfall bei einer Krankmeldung des Arbeitnehmers von mehr als drei tagen der BG zu melden. Auch wenn es sich um eine vermeintlich geringe Verletzung handelt, sollten Sie als Arbeitnehmer und Arbeitgeber an mögliche Folgen denken:

Wann darf der Arbeitsunfall anerkannt werden?

Damit der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird, müssen die bestimmten Dinge vorliegen. Somit darf es kein zufälliges Krankheitsereignis sein und es muss während der Arbeitszeit, bzw. auf dem Weg zur Arbeit stattfinden oder im Rahmen einer betrieblichen bzw. schulischen Veranstaltung/Reise.