Was bedeutet Fraktion einfach erklärt?
Als Fraktion (in Österreich als Klub bezeichnet) bezeichnet man einen freiwilligen Zusammenschluss von gewählten Mandatsträgern in einem Parlament oder anderen politischen Vertretungskörperschaften (zum Beispiel einem Gemeinderat) zur Erlangung politischer Interessen und Ziele.
Was bedeutet Fraktion auf Deutsch?
Fraktion (von lat. fractio ‚Bruch[teil]‘) steht für: ein Zusammenschluss von Abgeordneten, (meistens aus einer Partei) siehe Fraktion (Politik) allgemein ein abgegrenzter und mit eigenem Namen versehener Teil einer Siedlung, siehe Ortsteil.
Was ist eine Fraktion des Deutschen Bundestags?
Danach ist eine Fraktion des Deutschen Bundestags ein Zusammenschluss von mindestens 5 \% der Bundestagsmitglieder (vgl. § 10 Abs. 1 GOBT). Nach § 46 Abs. 1 und 2 AbgG besitzen sie (Teil-)Rechtsfähigkeit. Nach § 46 Abs. 3 AbgG sind sie aber nicht Teil der öffentlichen Verwaltung und sie üben auch keine öffentliche Gewalt aus.
Wie muss die Bildung einer Fraktion mitgeteilt werden?
Die Bildung einer Fraktion muss dem Präsidenten des Parlaments mitgeteilt werden. In dieser Mitteilung sind der Name der Fraktion, die Namen der Mitglieder und die Zusammensetzung des Vorstands anzugeben. Freilich sind auch im Europäischen Parlament fraktionslose Abgeordnete aktiv.
Was ist eine Fraktion im Europäischen Parlament?
Übersicht: Fraktionen im Bundestag Fraktionszusammenschluss im Europäischen Parlament Eine Fraktion ist grundsätzlich ein freiwilliger Zusammenschluss von politisch gleich oder nahestehender Mandatsträger (Abgeordneter), also regelmäßig von der gleichen Partei, in einem Parlament oder einer anderen politischen Vertretungskörperschaft.
Was verwendet das Grundgesetz für die Fraktionen?
Das Grundgesetz verwendet den Begriff der Fraktion lediglich in Art. 53a Abs. 1 Satz 2 GG. Die Rechtsstellung der Fraktionen ergibt sich vielmehr aus den §§ 10 ff. GOBT [ Geschäftsordnung des Bundestages] sowie aus den §§ 45 ff. AbgG [Abgeordnetengesetz].