Was gilt für die Nähe der Grenze in Österreich?
Als Nähe der Grenze gilt die Lage in einer Zone von je 30 Kilometern beiderseits der Grenze (Luftlinie). Hat ein Grenzgänger seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Österreich aus, ist er an jedem Arbeitstag in Österreich anwesend und erfüllt damit regelmäßig die 183-Tage-Frist.
Was ist der wichtigste Ratgeber für alle Grenzgänger?
Zum größtmöglichen Verständnis für alle Grenzgänger ist der Ratgeber zweispra – chig, d. h. in deutscher und französischer Sprache verfasst. Ein ausführlicher Adressteil ermöglicht den Grenzgängern, Ansprechpartner und individuelle Beratung zuzüglich zur Beratung durch die Arbeitskammer und die EURES-Berater zu finden.
Was ist die Broschüre für Grenzgänger?
Die Broschüre informiert sowohl über die sozial- und arbeitsrechtlichen als auch über die steuerrechtlichen Bedingungen in beiden Ländern Deutschland und Frankreich. Zum größtmöglichen Verständnis für alle Grenzgänger ist der Ratgeber zweispra – chig, d. h. in deutscher und französischer Sprache verfasst.
Ist ein Grenzgänger in Österreich anwesend?
Hat ein Grenzgänger seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Österreich aus, ist er an jedem Arbeitstag in Österreich anwesend und erfüllt damit regelmäßig die 183-Tage-Frist. Auch kann er in Österreich für einen dortigen Arbeitgeber oder eine dortige Betriebsstätte oder feste Einrichtung des Arbeitgebers tätig sein.
Wie entfielen die Grenzen der Besatzungszonen in Deutschland?
Durch den Zusammenschluss als Bizone und später Trizone zu einem Vereinigten Wirtschaftsgebiet entfielen die Grenzen der Besatzungszonen in Westdeutschland. So bezog sich der Begriff „Zonengrenze“ nur noch auf die Grenze zwischen der Sowjetischen Besatzungszone und dem Besatzungsgebiet der Westalliierten in Deutschland.
Ist die Ausübung der Tätigkeit in Österreich unerheblich?
Die Ausübung der Tätigkeit in Österreich und die damit zusammenhängenden Kriterien sind für Grenzgänger jedoch unerheblich. Hat der Grenzgänger seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Österreich aus, wird der Arbeitslohn daher nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert.