Was ist das allgemeine Wahlrecht?

Was ist das allgemeine Wahlrecht?

Das allgemeine Wahlrecht. Alle österreichischen StaatsbürgerInnen haben das Recht, zu wählen (aktives Wahlrecht) und gewählt zu werden (passives Wahlrecht), sobald sie das Wahlalter erreicht haben: unabhängig von Geschlecht, Klasse, Besitz, Bildung, Religionszugehörigkeit etc.

Was ist das aktive Wahlrecht bei staatlichen Wahlen in Deutschland?

Aktives Wahlrecht bei staatlichen Wahlen in Deutschland Wichtigste Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht sind die entsprechende Staatsangehörigkeit, in den meisten Fällen eine Mindestdauer der Wohnsitznahme im Wahlgebiet und das Alter am Wahltag. So ist man nach vollendetem 18.

Was sind die Grundsätze für die Wahl in der Bundesrepublik Deutschland?

Die Grundsätze für die Wahl in der Bundesrepublik Deutschland (seit 1949) sind im Grundgesetz aufgelistet, Details der Wahl bestimmt das Bundeswahlgesetz . 1945: Die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht wird von 20 auf 21 Jahre angehoben.

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Wie können Wahlberechtigten das Wahlrecht entzogen werden?

Nur in Ausnahmefällen kann Wahlberechtigten das Wahlrecht entzogen werden. Dies gilt für politische Straftaten und Personen, bei denen für alle Angelegenheiten eine Betreuung eingerichtet ist. Bisher kamen fünf Berechnungsverfahren für die Stellenanteile der Fraktionen in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages zum Zuge.

Was ist das Wahlrecht im demokratischen Rechtsstaat?

Das Wahlrecht ist, so sagen es die Staatsrechtler, „das vornehmste Recht im demokratischen Rechtsstaat“. Die Regierungsparteien haben sich allerdings wenig vornehm verhalten und sich das Wahlrecht auf den Leib geschrieben.

Welche Voraussetzungen ergeben sich für das passive Wahlrecht?

Das sog. passive Wahlrecht bestimmt, wer überhaupt gewählt werden darf. Für die Bundestagswahl ergeben sich die Voraussetzungen (Deutscher i.S.d. Art. 116 Abs. 1 GG; Mindestalter von 18 Jahren und kein Ausschluss des Wahlrechts) aus § 15 BWahlG. Entsprechende Gesetze finden sich auch auf Landesebene für die Landtags- und die Kommunalwahlen.

Ist ein Ausschluss vom Wahlrecht verfassungsrechtlich gerechtfertigt?

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[Wahlrechtslexikon] Laut Bundesverfassungsgericht kann ein Ausschluss vom aktiven Wahlrecht verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein, wenn bei einer bestimmten Personengruppe davon auszugehen ist, dass die Möglichkeit der Teilnahme am Kommunikationsprozess zwischen Volk und Staatsorganen nicht in hinreichendem Maße besteht.