Was ist Demokratie in der Antike gemeint?

Was ist Demokratie in der Antike gemeint?

Das mit der Demokratie in der Antike ist immer so eine Sache. Wenn darüber populärwissenschaftlich gesprochen wird, wird meistens die athenische Demokratie gemeint. Von daher solltest du dich für das System vor allem mal mit den Reformen des Solon in Athen befassen. Das zweite wichtige System ist die römische Republik.

Was war die Blütezeit der Demokratie in Athen?

Blütezeit der Demokratie in Athen unter Kleisthenes. Nach dem Tod des Peisistratos ordnete Kleisthenes 507 v. Chr. den attischen Staat neu. Die Volksversammlung entschied wie zu Solons Zeiten über Krieg und Frieden, Bündnisse, Verleihung des Bürgerrechts und wählte Beamte. Auch das Volksgericht tagte wieder.

Was sind die Unterschiede zwischen römischen und Athenen Staaten?

Ich sehe vor allem drei Unterschiede zwischen dem römischen und athener Staat. Der erste Unterschied ist das Wahlrecht. Du hast richtig erkannt, dass der Ausschluss von Frauen und Sklaven eher für den Vergleich mit heute wichtig ist. Beide Bevölkerungsgruppen waren sowohl in Rom als auch in Athen von der politischen Partizipation ausgeschlossen.

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Was ist die Römische Republik?

Das zweite wichtige System ist die römische Republik. Mit den heutigen Demokratien haben sie vor allem Elemente der Gewaltenteilung gemeinsam, außerdem waren bereits verschiedene soziale Volksschichten in die Regierungsprozesse involviert. Die Unterschiede zu heutigen Demokratien sind riesig.

Wie entwickelte sich die Demokratie in Athen?

Die Demokratie in Athen bildete sich eher langsam, schrittweise, im 7. und 6. Jahrhundert v. Chr. heraus. Die Reformen von Solon im Jahre 594 v. Chr. und von Kleisthenes 508/507 v. Chr. brachen die Macht des Adels und schufen die Grundlagen für die politische Beteiligung breiterer Volksschichten.

Was ist das bleibende Vermächtnis der griechischen Demokratie?

Das ist das bleibende Vermächtnis der griechischen Demokratie, wenngleich aus heutiger Perspektive darauf hinzuweisen ist, dass Frauen, Sklaven und Metöken (d. h. Bewohner ohne Bürgerstatus, sehr oft Fremdarbeiter) nicht als Bürger im politischen Sinne des Wortes galten und deshalb auch von der Beteiligung ausgeschlossen blieben.