Was ist der Streik im modernen Sinne des Wortes?

Was ist der Streik im modernen Sinne des Wortes?

Der Streik im modernen Sinne des Wortes – als gemeinsame Arbeitsniederlegung (lohn-)abhängiger Erwerbsgruppen zur Durchsetzung von Forderungen nach einer Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen – ist eigentlich eine „Erfindung“ der Handwerksgesellen aus vor- bzw. protoindustriellen Zeiten.

Was ist die Voraussetzung eines Streiks?

Streik um eine Standortsicherung, etwa um die Nichtverlagerung von Produktionsstätten ins Ausland. 3. Voraussetzung eines Streiks: Keine Friedenspflicht Sind die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen bereits tariflich geregelt, gilt diesbezüglich eine Friedenspflicht.

Wie begannen die Arbeiter gegen den Streik zu protestieren?

Die Arbeiter begannen sich in (anfangs verbotenen) Parteien und Gewerkschaften zu organisieren, um gegen die Arbeits- und Lebensbedingungen zu protestieren. Der Maler Robert Kohler hat diesen Konflikt in seinem Gemälde „ Der Streik “ von 1886 dargestellt.

LESEN SIE AUCH:   Welches Ziel hat die Agenda 21?

Was ist ein Bundesgerichtsentscheid für einen Streik?

Ein Bundesgerichtsentscheid hält jedoch fest, dass vier Voraussetzungen für einen Streik gegeben sein müssen. Der Streik muss von einer tariffähigen Organisation getragen werden und durch Gesamtarbeitsvertrag regelbare Ziele verfolgen. Weiter darf er nicht gegen die Friedenspflicht verstoßen und auch nicht unverhältnismässig sein.

Was ist ein Streik?

Wenn Arbeitende gemeinsam aufhören zu arbeiten um damit etwas zu erreichen, so nennt man das Streik. Je nachdem, was die Streikenden erreichen wollen, handelt es sich entweder um einen politischen Streik oder – was in Deutschland häufiger ist – um einen Arbeitskampf für bessere Arbeitsbedingungen oder mehr Lohn.

Was war der Streik in der deutschen Arbeiterbewegung?

Der Streik war in der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung immer ein zentrales Mittel, um für bessere Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Zu den großen Erfolgen in der Bundesrepublik, die unter anderem durch Streiks erkämpft wurden, zählt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (1956/57).

Was waren die ersten großen Streiks in Deutschland?

Heinricb Volkmann (Hrsg.), Streik. Zur Geschichte des Arbeitskampfes in Deutschland während der Indu­strialisierung, München 1981, S. 294 Einer der ersten großen Streiks fand 1873 statt. Die Drucker kämpfen insgesamt vier Monate lang für bessere Arbeitsbedingungen. Mit Erfolg: Am 8.

Wie geht der Streik bei der Bahn weiter?

Der Streik bei der Bahn geht weiter, ein Ende des verfahrenen Tarifkonflikts ist nicht in Sicht. Die GDL kommt öffentlich zunehmend unter Druck. Auch die DGB-Spitze schaltet sich ein. Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Reiner Hoffmann, kritisiert das Verhalten der Lokführergewerkschaft scharf.

Wie der Streik um die Einführung der 35-Stunden-Woche in der Elektroindustrie?

Der im Mai 2003 von der IG Metall veranstaltete Streik um die Einführung der 35-Stunden-Woche in der Elektro- und Metallindustrie Ostdeutschlands scheiterte, lediglich in der Stahlindustrie kam es zur stufenweisen Einführung der 35-Stunden-Woche.

Warum handelt es sich bei den Streikbewegungen um einen historischen Lernprozess?

Genauer betrachtet, handelt es sich bei den Streikbewegungen allerdings um einen höchst widerspruchsvollen Entwicklungs- und Erfahrungsprozess, der als historischer Lernprozess im Grunde bis heute nicht abgeschlossen ist und deshalb auch keine abschließende Wertung über „Sieger“ und „Verlierer“ zulässt.

Ist das Streikrecht ein Grundrecht?

Manche Beamte sagen aber: Das Streikrecht ist ein Grundrecht. Sie wollen, dass das Streikrecht auch für Beamte gilt. Sie haben vor Gericht für dieses Recht geklagt. Bald entscheidet darüber das Bundesverfassungsgericht. Manchmal kann man nicht mit Bus und Bahn fahren.

LESEN SIE AUCH:   Was waren die Kampfe in Ostafrika wahrend des Ersten Weltkrieges?

Kann der Arbeitgeber für Streikzeiten das Gehalt kürzen?

Der Arbeitgeber kann (muss nicht) für Streikzeiten das Gehalt kürzen. Der Arbeitgeber darf nicht ohne Zustimmung der Arbeitnehmer/-innen Arbeitszeit vom Arbeitszeitkonto für die Teilnahme am Streik verrechnen.