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Was ist ein Notifizierungsverfahren?
Der Begriff der Notifizierung beschreibt ein Verfahren, in dem jeder Mitgliedstaat die Europäische Kommission und in einigen Fällen auch die anderen Mitgliedstaaten über einen Rechtsakt von grenzüberschreitendem Interesse (binnenmarktrelevant) in Kenntnis setzen muss, bevor dieser in nationales Recht umgesetzt werden …
Was fällt alles unter de minimis?
Die De-minimis-Verordnung gilt nur für sogenannte transparente Beihilfen. Darunter versteht die EU-Kommission Beihilfen, deren Subventionswert im Voraus genau berechnet werden kann. Das sind vor allem Zuschüsse sowie (unter bestimmten Voraussetzungen) Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen.
Was zählt zu de minimis Förderungen?
De-minimis-Beihilfen sind relativ geringe Finanzierungsbeträge, • die einem Unternehmen/einer Gruppe verbundener Unternehmen • in einem Zeitraum von drei Jahren zugesagt werden und • in Summe maximal EUR 200.000,00 (im Straßengüterverkehr EUR 100.000,00) betragen.
Was ist eine Notifizierung?
Der Begriff der Notifizierung beschreibt ein Ver- fahren, in dem die EU-Mitgliedstaaten die Euro- päische Kommission und in einigen Fällen auch die anderen Mitgliedstaaten über einen Rechtsakt in Kenntnis setzen müssen, bevor dieser als na- tionale Rechtsvorschrift Geltung entfalten kann.
Welche Regeln gelten in der EU für die Vergabe von Beihilfen?
Daher gelten in der EU strenge Regeln für die Vergabe von Beihilfen (Artikel 107 bis 109 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union A EU V). Die EU -Kommission übt auf dieser Rechtsgrundlage die Beihilfenkontrolle aus und entscheidet über die Beihilfeneigenschaft der nationalen Maßnahmen.
Warum sind staatliche Beihilfen in der EU verboten?
Staatliche Beihilfen sind in der EU gemäß Artikel 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) grundsätzlich verboten, da sie bestimmte Unternehmen, Wirtschaftszweige oder Industrien gegenüber ihren Mitbewerbern begünstigen und damit den freien Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt verzerren können.
Welche Beihilfen sind europaweit vergeben?
Eine Beihilfe ist im Sinn des Europarechts eine besondere Form der Subvention. Europaweit liegen die national vergebenenen Beihilfen in der Größenordnung von 50 Mrd EUR pro Jahr, die Subventionen und Zuwendungen in Deutschland erreichen fast 20 Mrd EUR pro Jahr [1]
Welche Kommission hat die Zuständigkeit für die Überprüfung von Beihilfen?
Die Zuständigkeit für die Überprüfung von Beihilfen liegt bei der Europäischen Kommission und innerhalb der Kommission beim EU-Kommissar für Wettbewerb. In den letzten Jahren hat die Kommission einige Maßnahmen zur Modernisierung des europäischen Beihilferechts ergriffen, um das Beschlussverfahren zu straffen und zu beschleunigen.