Was ist eine Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland?
Geburt im Ausland – Beratung und Nachbeurkundung einer Geburt. Sie oder Ihr Kind sind im Ausland geboren und besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. Es ist möglich, diese Geburt nachträglich in ein deutsches Geburtenregister eintragen zu lassen. Eine Pflicht hierzu besteht nicht.
Sind sie oder ihr Kind im Ausland geboren?
Sie oder Ihr Kind sind im Ausland geboren und besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. Es ist möglich, diese Geburt nachträglich in ein deutsches Geburtenregister eintragen zu lassen. Eine Pflicht hierzu besteht nicht.
Was ist empfehlenswert für Kinder im Ausland?
Für im Ausland geborene Kinder ist es in der Regel empfehlenswert, die Beurkundung der Geburt in einem deutschen Personenstandsregister zu beantragen, womit sowohl die Namensführung geklärt bzw. festgelegt wird und auch der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit geprüft und konkludent bestätigt wird.
Wie können sie den Antrag für die Geburtsurkunde in Deutschland stellen?
Den Antrag hierfür können Sie als Auslandsdeutsche über die für Sie zuständige deutsche Auslandsvertretung stellen. Zuständig für die Bearbeitung und Ausstellung der Geburtsurkunde ist das Standesamt in Deutschland an Ihrem (letzten) Wohnort, in Ermangelung dessen das Standesamt I in Berlin.
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beantragen?
Zum Nachweis einer Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet können Sie eine Geburtsurkunde beantragen. Urkunden können bevorzugt online, gegebenenfalls auch per Post, per Fax oder persönlich beantragt werden. Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.
Welche Unterlagen benötigen sie für die Geburtsurkunde?
Erforderliche Unterlagen. In jedem Fall (im Original): • Personalausweis oder Reisepass. • Ausländische Geburtsurkunde. • Geburtsurkunden der Eltern der im Ausland geborenen Person. Zusätzlich, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eingebürgert wurden: • Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis.